Kroko für daheim Viele Souvenirs sind nicht legal
10.08.2010, 07:14 Uhr
Oft sind die Souvenirs nicht nur illegal, sondern auch geschmacklos, wie dieser ausgestopfte Tukan mit einer Glühbirne im Schnabel.
Eine große Muschel oder ein ausgestopftes Krokodil - so manches Souvenir kassiert der Zoll. Ahnungslose Urlauber können in die Falle tappen, wenn sie sich nicht informieren.
Ein ausgestopfter Tukan mit einer Glühbirne im Schnabel: Die Nachttischlampe war der "Gipfel an Geschmacklosigkeit", an den sich Thomas Böhme vom Hauptzollamt Stuttgart erinnert. Was Urlauber aus fernen Ländern so mitbringen, ist oft jenseits des guten Geschmacks - und oft auch jenseits des Erlaubten.
Stiefel mit Schlangenkopf, in Whiskey eingelegte Kobras, kleine ausgestopfte Krokodile oder präparierte Alligatorenköpfe, wie sie gerade Freiburger Zöllner entdeckten - verboten ist alles, was unter den Artenschutz fällt oder aus geschützten Tieren hergestellt wurde. Doch nicht immer wissen Touristen, dass schon Reisemitbringsel wie Korallen, dekorative Riesenmuscheln oder die Krokoledertasche ebenfalls auf dem Index stehen und bei der Einreise teuer werden können.
Raubkopien oder gefälschte Marken für Eigenbedarf
Aus EU-Ländern darf zwar außer artengeschützten Mitbringseln so ziemlich alles mitgebracht werden. Raubkopien von CDs oder gefälschte Markenartikel passieren den Zoll aber nur, wenn klar ist, dass sie für den Eigengebrauch sind. Doch auch hier gelten für bestimmte Waren wie Alkohol, Zigaretten oder Kaffee Obergrenzen. Und wer aus der Schweiz die Nobeluhr mitbringt, muss sie genauso deklarieren wie die Markenkleidung aus dem Fabrikverkauf. Auch beim Goldschmuck aus der Türkei ist Zurückhaltung geboten: Nur bis 300 Euro pro Person kommt er unversteuert über die Grenze.
"Wenn im Sommer der Pelzmantel im Kofferraum liegt, werden wir stutzig", sagt Robert Helfrich vom Hauptzollamt Singen. Er und seine Kollegen spüren trotz vermeintlich sicherer Verstecke wie Spazierstock, Kindersitz, Damenunterwäsche oder Ölkanister die geheimsten Ecken auf. Und wer erwischt wird, dem drohen saftige Strafen. Ein gewerblicher Papageienschmuggler, der am Stuttgarter Flughafen entlarvt wurde, landete sogar im Gefängnis.
Erbarmungsloser Zoll
"Der Zoll ist erbarmungslos", weiß der frühere Steuerfahnder und Betriebsprüfer Reinhard Hofmann aus Baden-Baden. Vor allem bei Urlaubern, die etwas zu verzollen haben und dennoch am Flughafen den grünen statt den roten Ausgang wählen. So ist das einem Stuttgarter passiert, der in seinem Überseeurlaub für 5000 Euro eine Goldkette für seine Frau erstanden hat. Er zahlte zwar mehr als 1000 Euro Umsatzsteuer gleich am Zoll nach.
Weil er die Kette aber nicht von Anfang an deklariert hatte, wurde gegen ihn ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet. Nur gegen Zahlung von 34 000 Euro sollte es eingestellt werden, erzählt Hofmann. Am Ende kamen die Urlauber noch vergleichsweise glimpflich davon: Weil die Kette im gemeinsamen Gepäck lag, musste der Mann 5000 Euro nachzahlen, seine Frau 1200 Euro. "Ich rate allen Urlaubern, sich rechtzeitig zu informieren", sagt Hofmann - etwa mit der Broschüre des Finanzministeriums "Ihr Weg durch den Zoll".
Quelle: ntv.de, dpa