Bahn-Fahrgastrechte außer Kraft Bei Warnstreiks keine Geltung
13.10.2010, 07:34 UhrBei Zugausfällen und Verspätungen aufgrund von Warnstreiks können Bahnkunden nicht auf ihre Fahrgastrechte pochen. Die Bahnen müssen dann weder Tickets erstatten noch eventuelle Taxi- oder Hotelkosten bei großen Verspätungen übernehmen. Darauf weist Heinz Klewe hin, Geschäftsführer der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) in Berlin.
Wegen festgefahrener Verhandlungen über einen Branchentarifvertrag haben die Bahngewerkschaften Transnet und GDBA Warnstreiks im Regionalverkehr angekündigt, die in der letzten Oktoberwoche beginnen sollen.
"Wie Unwetter werden Warnstreiks juristisch als außergewöhnliche Ereignisse betrachtet, da sie von den Gewerkschaften in der Regel lange geheim gehalten werden", erklärt Klewe. Er empfiehlt Bahnkunden, die in solchen Fällen lange oder vergebens auf einen Zug gewartet haben, sich dennoch mit ihren Forderungen an das Unternehmen zu wenden - und dabei auf Kulanz zu hoffen.
Quelle: ntv.de, dpa