Was ist erlaubt? Amazon verkauft Bestseller-Dashcam für 119 Euro: Ein Schnapper?
29.10.2025, 14:26 UhrDie Benutzung von Dashcams ist in Deutschland eingeschränkt erlaubt. Wer sein Fahrzeug aufrüsten möchte, findet bei Amazon gerade ein beliebtes Modell zum Sparpreis.
Ob zur Beweissicherung im Falle eines Unfalls, zur Dokumentation von Verkehrsereignissen oder einfach zur persönlichen Absicherung: Dashcams filmen das Verkehrsgeschehen während der Fahrt und speichern relevante Sequenzen automatisch. Moderne Modelle bieten hochauflösende Aufnahmen, clevere Assistenzfunktionen und App-Steuerung. Ein Set aus Front- und Heckkamera ist gerade bei Amazon reduziert.
Redtiger F7NP im Angebot: So gut ist der Dashcam-Deal
Deal-Check: Die Redtiger-Dashcam kostet bei Amazon im aktuellen Angebot noch knappe 120 Euro – ein guter Deal, denn normalerweise zahlen Käufer für das Set aus Front- und Heckkamera 30 Euro mehr. Eine günstige Gelegenheit also, das eigene Fahrzeug aufzurüsten!
- Frontkamera: 170-Grad-Sichtfeld, F1.5-Blende, Aufnahmen in UHD 4K (3.840 × 2.160 Pixel)
- Heckkamera: 140-Grad-Sichtfeld, Aufnahmen in FHD (1.080 Pixel)
- Features: klare Sicht bei Dunkelheit, App-Steuerung, 128-Gigabyte-Speicher
- Bewertungen: 4,4 von 5 Sternen nach über 19.000 Amazon-Kundenmeinungen
Hinweis: Die Preise sind volatil und die Händler passen bisweilen auch die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) an. Sollten sich die Preise von den hier angegebenen unterscheiden, haben die Händler sie nach Veröffentlichung des Artikels geändert.
Dashcam bei Amazon: Was kann die Redtiger F7NP?
Die Redtiger-Dashcam besteht aus einer Frontkamera mit 4K-Aufnahme mit Starvis-2-Sensor für farbige Nachtaufnahmen sowie einer Heckkamera mit FHD-Aufnahme. Beide Kameras sind laut Hersteller temperaturbeständig von minus 20 Grad Celsius bis 70 Grad Celsius, können also auch bei längerem Stand problemlos verbaut bleiben.
Die F7NP arbeitet über 5,8-GHz-WLAN und lässt sich per App steuern. So können Nutzer die Aufnahmen schnell übertragen und Einstellungen anpassen, zum Beispiel die Dauer der Aufnahmezeit. Der interne Speicher fasst bis zu 128 Gigabyte.
Praktisch: Wer sein Auto in viel befahrenen Gegenden abstellt, kann die Dashcam über ein Hardwire-Kit für den Parkmodus aufrüsten. Einmal verkabelt, erkennt der integrierte G-Sensor des Kits Erschütterungen und Kollisionen, startet automatisch die Aufzeichnung und speichert sie in einem geschützten Ordner.
Alternative: Dashcam-Testsieger von Chip.de
Im Test von Chip.de setzt sich die Transcend DrivePro 620 Dashcam an die Spitze, insgesamt bekommt sie eine "sehr gute" Bewertung (1,2). Das Bundle kombiniert zwei Kameras: die DrivePro 250 für die Frontscheibe und die DrivePro 10 für die Heckscheibe. Beide werden mit je einer 32-Gigabyte-microSD-Karte geliefert. Die Frontkamera verfügt über ein Zwei-Zoll-Display, über das sich Aufnahmefunktionen und Fahrassistenzsysteme direkt steuern lassen. Weitere Einstellungen können Nutzer über die zugehörige Smartphone-App vornehmen.
Bei Chip.de überzeugt die Videoqualität: Obwohl die Frontkamera "nur" in Full-HD aufnimmt, liefert sie bei Tageslicht ein klares Bild. Die Rückkamera löst mit 1.440 Pixeln etwas höher auf. Beide Kameras erkennen Kennzeichen gut und kommen auch mit schwierigen Lichtverhältnissen – etwa bei Regen oder Gegenlicht – zuverlässig zurecht. Ereignisse wie Unfälle lassen sich automatisch oder manuell sichern.
Wichtig: Nicht benötigte Aufnahmen werden nicht automatisch gelöscht, was bei Dauerbetrieb problematisch sein kann. Wer die Kamera häufig aktiviert, sollte also regelmäßig die Aufnahmen löschen.
Sind Dashcams in Deutschland erlaubt? Das sagt der ADAC
In Deutschland gilt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, die Benutzung von Dashcams in Fahrzeugen unterliegt also dem Datenschutzrecht. Das bedeutet: Andere Verkehrsteilnehmer dürfen nicht ohne deren Wissen und Zustimmung gefilmt werden, erst recht darf das Videomaterial nicht veröffentlicht werden. Wer dagegen verstößt, riskiert empfindliche Bußgelder.
Und wann sind Aufnahmen dann erlaubt? Kurzzeitige und anlassbezogene Aufzeichnungen – etwa bei einem Unfall oder einer Gefahrensituation – sind laut ADAC zulässig. In solchen Fällen dürfen Front- und Rückkamera aktiv sein und das Material gespeichert werden. Eine dauerhafte, präventive Überwachung der gesamten Fahrt ist hingegen rechtlich problematisch und grundsätzlich nicht erlaubt. Allerdings können auch permanente Aufnahmen in Einzelfällen als Beweismittel zugelassen werden – abhängig von einer gerichtlichen Interessenabwägung.
Wichtig: Verkehrsrechtliche und datenschutzrechtliche Verstöße werden getrennt beurteilt und verfolgt.
Wer ins Ausland fährt, sollte sich vorab über die dort geltenden Vorschriften informieren: In einigen Ländern sind Dashcams komplett verboten, in anderen unter bestimmten Bedingungen für den Privatgebrauch erlaubt. Ein Blick in die lokalen Regelungen lohnt sich – besonders bei Reisen innerhalb Europas.
Quelle: ntv.de



