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Stromkosten senken Balkonkraftwerk in Mietwohnung: Das gilt es zu wissen

Ein Balkonkraftwerk in der Mietwohnung installieren – unter bestimmten Voraussetzungen ist das kein Problem.

Ein Balkonkraftwerk in der Mietwohnung installieren – unter bestimmten Voraussetzungen ist das kein Problem.

(Foto: istockphoto.com)

Mit Solarenergie Strom für die eigene Mietwohnung erzeugen – das ist nicht mehr schwer. Ein Balkonkraftwerk kann sich auch für Mieter lohnen. Aber was ist in Mietwohnungen erlaubt, und was muss vor der Installation beachtet werden?

Eigenen Strom erzeugen und damit bares Geld sparen, das klingt reizvoll. Mit einem Balkonkraftwerk ist das keine Utopie mehr. Und die Installation von Solarpaneelen am Balkon ist mittlerweile mit wenigen Handgriffen möglich. Damit haben auch Mieter die Option, eigenen Strom ins Hausnetz einzuspeisen und den steigenden Energiepreisen den Kampf anzusagen. Je nach Sonneneinstrahlung und Ausrichtung kann ein Balkonkraftwerk laufende Geräte wie Kühlschrank und Computer während des Tages betreiben. Aber was ist in einer Mietwohnung eigentlich erlaubt?

Um die Solarstromproduktion in Wohnhäusern voranzutreiben, hat die Bundesregierung schon 2023 beschlossen, die gesetzlichen Voraussetzungen zur Installation von Balkonkraftwerken zu erleichtern. Ein Rechtsanspruch auf die Montage von Steckersolargeräten wurde bereits befürwortet. Der tatsächliche gesetzliche Anspruch von Mietern auf die Installation erfolgt allerdings voraussichtlich erst im zweiten Quartal 2024. Was es bis dahin zu wissen gibt, erläutern wir im Folgenden.

Warum Balkonkraftwerke sich lohnen

Balkonkraftwerke sind für Mieter mit einem Balkon eine gute Alternative zu großen Photovoltaikanlagen, die auf dem Dach installiert werden müssen. Steckersolargeräte erzeugen sauberen Solarstrom auch in der Mietwohnung. Das spart mitunter eine Menge Stromkosten. Abhängig ist das Einsparpotenzial allerdings von bestimmten Faktoren, wie der Ausrichtung des Balkons, der Anzahl der Stand-by-Geräte im Haushalt und natürlich der Leistung der Solaranlage. Etwa 200 bis 300 Kilowattstunden Stromerzeugung ist im Jahr pro Solarmodul drin. Das sind in einem durchschnittlichen Zweipersonenhaushalt bis zu zehn Prozent Ersparnis bei der regulären Stromrechnung.

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Was Mieter beachten müssen

Jeder in Deutschland darf eine Mini-Photovoltaikanlage oder ein Balkonkraftwerk betreiben und auch selbst anschließen. Grundlage dafür ist, dass die daraus gewonnene Energie lediglich ins eigene Hausnetz eingespeist und dort verbraucht wird. Damit ist die EEG-Einspeisevergütung obsolet, was die Inbetriebnahme eines Balkonkraftwerks vereinfacht. Wer seine Photovoltaikanlage selbst ohne Elektriker anschließen möchte, sollte aktuell noch darauf achten, dass der Wechselrichter nur bis maximal 600 Watt in die Steckdose einspeisen darf. Weiterhin muss ein eigenes Balkonkraftwerk immer im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden, auch wenn kein Strom in das öffentliche Netz eingespeist wird. Die Bundesnetzagentur ist für den Stromzähler verantwortlich und muss bei Bedarf einen neuen digitalen Zähler mit Rücklaufsperre einbauen. Da digitale Zähler in Zukunft die Norm sein werden, ist es sinnvoll, einen Austausch über die Bundesnetzagentur vornehmen zu lassen.

Was steht im Mietvertrag?

Mieter sollten vor der Installation eines eigenen Balkonkraftwerks zudem den Mietvertrag ganz genau unter die Lupe nehmen. Vor allem in Sachen Montage kann es vonseiten des Vermieters Einschränkungen geben. Dazu gehört zum Beispiel die dauerhafte Montage am Balkongeländer oder das Befestigen der Anlage auf Gemeinschaftsflächen. Am besten sollte der Vermieter im Vorfeld informiert und die Erlaubnis zur Installation eines Solarpaneels eingeholt werden, dann sind Mieter auf der sicheren Seite. Es gibt Vermieter, die die Vorlage von bestimmten Dokumenten verlangen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Nachweis zur Anmeldung beim Netzbetreiber sowie im Marktstammdatenregister
  • Nachweis des CE-Kennzeichens der Anlage
  • Haftpflichtversicherung
  • Dokumentation einer fachgerechten Montage bzw. Bestätigung einer Fachfirma für die professionelle Installation der elektrischen Komponenten, wie einer Wieland-Steckdose auf dem Balkon

Da die Bundesregierung Balkonkraftwerke in naher Zukunft in die privilegierten Maßnahmen im Mietrecht aufnehmen will, dürfen Vermieter diese nicht mehr grundsätzlich verbieten. Das gilt aber immer nur, solange sie fachgerecht montiert sind.

Weitere Anforderungen

Es gibt noch weitere Voraussetzungen, damit ein Balkonkraftwerk in der Mietwohnung zulässig ist. Dazu gehört die Tragfähigkeit der Balkonbrüstung und eine baurechtlich zulässige Stecker-Solaranlage. Außerdem darf die Anlage optisch nicht stören und muss komplett und einfach rückbaubar sein, ohne dass Schäden an der Mietsache entstehen. Balkonkraftwerke sind weiterhin nur dann legitim, wenn sie die VDE-Norm für steckerfertige PV-Anlagen einhalten. Das bedeutet:

  • Zurzeit ist in Deutschland nur eine Einspeisung von maximal 600 Watt in die Steckdose erlaubt, der Wechselrichter muss also auf 600 Watt beschränkt sein. In der Regel halten die fertigen Balkonkraftwerk-Sets diese Vorgabe ein. Da eine gesetzliche Ausweitung auf 800 Watt allerdings ziemlich bald eintreten wird, macht es Sinn, eine Anlage mit einem Upgrade-fähigen Wechselrichter ins Auge zu fassen.
  • Festgeschrieben ist in der Norm außerdem, dass der Anschluss über eine Wieland-Einspeisesteckdose erfolgen muss. Es liegen aber auch hier Pläne der Bundesregierung vor, einen herkömmlichen Schuko-Steckeranschluss zu legalisieren – verboten ist dieser übrigens auch aktuell nicht.
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Einfache Installation ohne Fachpersonal

Die Montage eines eigenen Balkonkraftwerks in der Mietwohnung ist dank fertiger Stecker-Sets denkbar einfach und benötigt kein Fachpersonal. Über Halterungen werden die Solarmodule am Balkongeländer befestigt und über einen Wechselrichter verbunden. Nach dem Einstecken der Schuko-Stecker wird direkt Strom produziert. Ein Schuko-Anschluss gilt als sicher, hier ist demnach keine zusätzliche Elektrofachkraft nötig. Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt das Hausnetzt vor der Installation durch einen Elektriker überprüfen. Doch Achtung: Wer mehr als 600 Watt Leistung einspeisen möchte, muss einen Elektroinstallateur hinzuziehen. Und bei mehr als 800 Watt Leistung treten die Regeln für größere Photovoltaikanlagen in Kraft, die dem EEG unterliegen.

Die Rahmenbedingungen für Mieter

Balkonkraftwerke in der Mietwohnung werden zwar immer üblicher, es gibt aber nach wie vor viele Konflikte zwischen Mietern und Vermietern. Wer kein Risiko eingehen möchte, sichert sich vor der Installation in allen Punkten ab. Hier noch einmal alle Voraussetzungen auf einen Blick zusammengefasst:

  • Inbetriebnahme eines Balkonkraftwerks bei der Bundesnetzagentur und im Marktstammdatenregister melden
  • Limitierte Einspeisung von Solarstrom von aktuell maximal 600 Watt, künftig 800 Watt beachten
  • Ausdrückliche schriftliche Genehmigung vom Vermieter einholen und bei Bedarf geforderte Dokumente einreichen
  • Eine Zustimmung vom Vermieter ist auch erforderlich, wenn eine neue Steckdose gesetzt wird oder neue Stromzähler eingebaut werden müssen

Quelle: ntv.de

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