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Kein Anschluss, kein Beitrag? GEZ auch ohne Kabelanschluss? Das sind die Regeln

Zahle ich den Rundfunkbeitrag auch dann, wenn ich nur streame?

Zahle ich den Rundfunkbeitrag auch dann, wenn ich nur streame?

(Foto: istockphoto.com)

Wer keinen Kabelanschluss hat, muss auch keinen Rundfunkbeitrag zahlen? So einfach ist es leider nicht. TV-Alternativen ohne Kabelanschluss und welche Regeln gelten, verraten wir hier.

Öffentlich-rechtliche Rundfunkmodelle gibt es in vielen Ländern. Im Vereinigten Königreich wird etwa die BBC gebührenfinanziert. Bei uns in Deutschland finanziert sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk aus dem Rundfunkbeitrag, früher noch GEZ-Gebühr genannt. Heute streamen immer mehr Menschen ihre Lieblingsprogramme – neue digitale Möglichkeiten üben starken Konkurrenzdruck auf das Kabelfernsehen aus. In einigen Wohnungen und Häusern gibt es heute nicht einmal mehr Kabelanschlüsse. Da stellt sich die Frage: Muss man die GEZ auch ohne Kabelanschluss zahlen?

Rundfunkbeitrag auch ohne Kabelanschluss: Alle Haushalte müssen zahlen

Aktuell beträgt der monatliche Rundfunkbeitrag 18,36 Euro. Er wird vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice eingezogen und gilt für jede Wohnung – egal, ob die Bewohner Empfangsgeräte besitzen oder überhaupt ein Kabelanschluss verfügbar ist.

Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt es laut Rundfunkbeitragsstaatsvertrag nämlich eine Beitragspflicht. Für jede Wohnung wird der Beitrag einfach fällig. Die Höhe des Haushaltseinkommens spielt keine Rolle. Auch die Anzahl der Bewohner der Wohnung ist irrelevant. Für jede Wohnung ist der Beitrag gleich.

Wer keinen Kabelanschluss hat, aber trotzdem Zugang zu den bereits gezahlten Rundfunkprogrammen haben möchte, kann auch über die Internetverbindung Live-TV empfangen. Bei Vodafone gibt es mit GigaTV Net ein Internet-TV-Angebot für Haushalte ohne Kabelanschluss.

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Wer kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?

Es gibt einige Fälle, in denen eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragt werden kann. So müssen seit 2018 etwa für privat genutzte Zweitwohnungen keine GEZ-Gebühren mehr bezahlt werden. Laut Verbraucherschutz können auch Empfänger folgender Sozialleistungen einen Befreiungsantrag stellen:

  • Sozialhilfe
  • Altersgrundsicherung
  • Bürgergeld
  • Bafög
  • Asylbewerberleistungen
  • Pflegehilfe
  • Pflegegeld
  • Pflegebedürftige Personen
  • Blindenhilfe

Wer argumentiert, das Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gar nicht zu nutzen oder wer gar keinen Kabelanschluss nutzen kann, hat leider schlechte Karten. Dies sind keine legitimen Gründe für eine Beitragsbefreiung. TV-Streaming stellt aber eine gute Alternative für Menschen ohne Kabelanschluss dar. Neben Zugang zum Angebot der öffentlich-rechtlichen Sender gibt es im Internet-TV oft auch viele zusätzliche Sender. So bei Waipu.tv von Freenet-Mobilfunk.

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Fazit: Beitragspflicht für alle!

Der Rundfunkbeitrag ist auch dann fällig, wenn in einer Wohnung kein Kabelanschluss verfügbar ist. Das Programm der öffentlich-rechtlichen Sender ist nämlich auch ohne Kabelbuchse verfügbar. Internet-TV ist eine einfache Möglichkeit, auch ohne Kabelanschluss auf das Kabelprogramm zuzugreifen.

Quelle: ntv.de

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