Zerstörte DopingprobeBundesgericht hebt Yangs Hammersperre auf

Der Schwimmstar Sun Yang verhindert die Auswertung einer Dopingprobe rustikal: mit einem Hammer. Der Chinese wird trotzdem lange gesperrt. Doch vor einem Schweizer Bundesgericht wird ein langer Bann gekippt.
Das Schweizer Bundesgericht hat nach Angaben der Welt-Anti-Doping-Agentur Wada der Revision des chinesischen Schwimmstars Sun Yang stattgegeben und das Urteil des Internationalen Sportgerichtshofes Cas vom 20. Februar aufgehoben. Wie die Wada am Mittwochabend mitteilte, werde sie Maßnahmen ergreifen, "um ihren Fall erneut überzeugend darzulegen, wenn die Angelegenheit an das Cas-Panel zurückgeht". Eine vollständige Begründung vom Bundesgericht liege noch nicht vor, daher könne man keine weiteren Kommentare abgeben.
Sun Yang war Ende Februar vom Cas zu einer achtjährigen Sperre verurteilt worden, die das Karriereende des umstrittenen mehrmaligen Olympiasiegers und Weltmeisters bedeuten würde. Die Anwälte Sun Yangs reichten aber einen Einspruch beim Schweizer Bundesgericht ein. Sun Yang hatte bereits nach dem Cas-Urteil "definitiv" eine Beschwerde angekündigt und behauptet: "Das ist unfair. Ich glaube fest an meine Unschuld." In dem Fall ging es vor allem um eine mit einem Hammer zerstörte Dopingprobe des Schwimmstars aus dem Herbst 2018; das Umfeld des Sportlers war direkt daran beteiligt.
Der Weltverband Fina hatte dennoch zunächst auf eine Sperre verzichtet, worauf die Welt-Anti-Doping-Agentur Wada den Cas anrief. Sun Yang hatte die Tat damit verteidigt, dass die Kontrolleure nicht ausreichend zu identifizieren gewesen seien. Der Cas entschied, dass ihm dies nicht das Recht gab, die Probe zu zerstören. Zu der Maximalstrafe trug auch bei, dass Sun Yang Wiederholungstäter war. Bereits 2014 war er wegen Dopings für drei Monate gesperrt.