Sport

Entlassung rechtens Ex-FCK-Chef verliert

Fußball-Bundesligist 1. FC Kaiserslautern hat im ersten Prozess gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden Jürgen Friedrich einen juristischen Erfolg errungen. Die Zweite Zivilkammer des Landgerichts Kaiserslautern hat am Freitag in seinem Urteil die Klage Friedrichs gegen seine fristlose Kündigung vom 9. November 2002 abgewiesen.

Das Gericht sprach Friedrich lediglich rund 7.700 Euro für die neun Arbeitstage im November zu. Der Ex-Klubchef hatte eine Abfindung von 151.000 Euro gefordert.

"Die Klage wurde abgewiesen, weil das Gericht verschiedene Pflichtverletzungen des Klägers festgestellt hat. Die Kündigung war daher wirksam, denn das Verhalten des Klägers hat das Vertrauensverhältnis gestört", erläuterte der Vorsitzende Richter Robert Berzel das Urteil.

Das Gericht folgte damit weitgehend der Argumentation der FCK-Anwälte. Diese hatten Friedrich, der nicht persönlich zur Urteilsverkündung erschien war und auch keinen Anwalt geschickt hatte, mehrere Satzungsverstöße zur Last gelegt.

In der Urteilsbegründung wird dem Ex-Vereinsboss von Seiten des Gerichts vorgeworfen, mindestens einen Spielertransfer ohne die nötige Einverständniserklärung des Aufsichtsrats vorgenommen haben. Außerdem habe Friedrich den Vertrag von Ex-Vorstandsmitglied Gerhard Herzog ohne Erlaubnis des Kontrollgremiums eigenmächtig verlängert und falsche Spesenabrechnungen eingereicht.

Die Anwälte Friedrichs, der auch die Verfahrenskosten zu 95 Prozent zahlen muss, können innerhalb von vier Wochen Berufung beim Oberlandesgericht einlegen.

Quelle: ntv.de

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