Playoff-Pleite gegen Ludwigsburg Protest der Bayern-Basketballer unzulässig
18.05.2016, 20:20 Uhr
(Foto: imago/Eibner)
Die Basketball-Bundesliga wird den Protest des FC Bayern gegen die Niederlage gegen Ludwigsburg nicht prüfen. Dabei geht es allerdings nicht um die Frage, ob der Protest berechtigt ist. Die BBL-Entscheidung hat allein formale Gründe und könnte noch kippen.
Die Basketballer des FC Bayern sind mit dem Einspruch gegen die Wertung des vierten Playoff-Viertelfinales gescheitert. Bundesliga-Spielleiter Dirk Horstmann wies den Protest zurück und bestätigte damit den 75:69-Sieg der MHP Riesen Ludwigsburg vom Vorabend, wie die Bayern mitteilten.
Bei dem Spiel soll ein Regelverstoß des Schiedsrichters die Münchner um zwei Punkte gebracht haben. Durch die Entscheidung bleibt das Resultat und das 2:2 in der Serie "Best of Five" bestehen.
Gegen die Entscheidung kann der FC Bayern binnen drei Tagen Berufung beim Beko BBL-Spielleiter einlegen. München prüft weitere rechtliche Schritte, wird zunächst aber zum am Donnerstag (20.30 Uhr) terminierten entscheidenden fünften Spiel daheim antreten.
Die "Unzulässigkeit" des Protestes basiert auf § 8 Absatz 1 der Verfahrens- und Schiedsgerichtsordnung: Demnach kann ein Protest nur durch den Kapitän oder den Trainer beim Kommissar angemeldet werden. Dies sei in diesem Fall jedoch nicht geschehen, wie der angesetzte Kommissar des Spiels auf Nachfrage der Spielleitung schriftlich mitgeteilt hatte. Der Protest wurde jedoch weder von Trainer (Svetislav Pesic) noch vom Kapitän (Bryce Taylor) ordnungsgemäß angemeldet.
Quelle: ntv.de, cwo/dpa