Sport

Kabinett lockert Lärmschutz für WM Public Viewing darf auch nachts laut sein

Public Viewing ist jetzt auch zu später Stunde erlaubt - zumindest bei der WM.

Public Viewing ist jetzt auch zu später Stunde erlaubt - zumindest bei der WM.

(Foto: dpa)

Deutsche Fans können sich auf nächtliches Public Viewing während der Fußball-Weltmeisterschaft in Brasilien freuen. Die Regelung für den Lärmschutz wird für die teilweise sehr spät stattfindenden Spiele gelockert - die Fanmeilen werden einfach zu Sportanlagen erklärt.

Die deutschen Fußballfans können die Nationalmannschaft bei der WM in Brasilien sogar mitten in der Nacht öffentlich bejubeln. Das Bundeskabinett in Berlin beschloss eine Ausnahmeregelung, die während des Turniers das Public Viewing auch zu später Stunde ermöglicht. Damit werden Übertragungen auf Großleinwänden nach 22 Uhr und in Ausnahmefällen auch nach Mitternacht erlaubt. Die Bundesregierung folge damit einer Bitte der Länder und des Deutschen Städtetags. Die Länder müssen der Verordnung im Bundesrat noch zustimmen.

Die für den Lärmschutz zuständige SPD-Bundesumweltministerin Barbara Hendricks lässt die Fanmeilen während der WM vom 12. Juni bis 13. Juli dafür zu Sportanlagen erklären und stellt damit Public Viewing mit dem Stadion-Besuch gleich. Es werde Ausnahmen für die geltenden Lärmschutzregeln geben. "Das gemeinschaftliche Fußballgucken unter freiem Himmel gehört zu einer Fußball-Weltmeisterschaft einfach dazu. Bei einem solchen Anlass halte ich Ausnahmen vom Lärmschutz für gerechtfertigt", sagte Hendricks: "Darum haben wir jetzt eine Verordnung vorgelegt, die das sogenannte Public Viewing ermöglicht und gleichzeitig einen akzeptablen Mindestschutz für Anwohner vorsieht. Über die Genehmigung in jedem konkreten Fall müssen die Kommunen entscheiden."

Größerer Spielraum

Die Ausnahmeregelung ist nötig, weil die in der Regel geltenden Lärmschutzstandards aufgrund der späten Anstoßzeiten an vielen Orten nicht eingehalten werden könnten. Die Verordnung erweitert nun den Spielraum für die zuständigen Behörden in den Kommunen, die Veranstaltungen zuzulassen. Dabei sollen sie im Einzelfall abwägen, zwischen dem herausragenden öffentlichen Interesse an den Fußballspielen und dem Schutz der Nachtruhe.

Die Bundesregierung folgt damit einer Bitte der Länder und des Deutschen Städtetags. Die Bundesländer müssen der Verordnung im Bundesrat noch zustimmen. Bereits bei den Weltmeisterschaften 2006 und 2010 und bei der Europameisterschaft 2008 hatte es vergleichbare Verordnungen gegeben. Allerdings werden knapp die Hälfte der WM-Spiele in Brasilien aufgrund der Zeitverschiebung zu Deutschland erst um 22 Uhr deutscher Zeit oder später angepfiffen.

Quelle: ntv.de, sno/sid/dpa

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen