Sport

Kein WM-Aus für Busch Punkte bleiben erhalten

Die deutsche Nationalmannschaft behält bei der Eishockey-Weltmeisterschaft in Kanada die drei Punkte für den 4:2-Sieg im Gruppenspiel gegen die Slowakei. Obwohl die Auswahl des Deutschen Eishockey-Bundes (DEB) den nicht spielberechtigten Deutsch-Kanadier Jason Holland vom ERC Ingolstadt in dieser Begegnung eingesetzt hatte, ließ das Turnier-Direktorium wegen "außergewöhnlicher Umstände" der DEB-Auswahl die Zähler. Zudem darf Florian Busch weiter eingesetzt werden.

Holland ausgeschlossen

Der 32-jährige Holland hatte 1996 für sein Heimatland Kanada an der Junioren-Weltmeisterschaft teilgenommen. Nach den Statuten des Internationalen Eishockey-Verbandes (IIHF) hätte der Verteidiger vier Jahre in Deutschland spielen müssen, um für die dann für die deutsche Nationalmannschaft spielberechtigt zu sein. Der Verteidiger, der bereits die Heimreise antrat, wurde vom Turnier ausgeschlossen.
Aber auch für Andr Rankel ist die vorzeitig beendet. Wegen einer Gehirnerschütterung musste der Stürmer der Eisbären Berlin nach Deutschland fliegen.

Busch bleibt spielberechtigt

Kurz zuvor hatte die IIHF noch grünes Licht für Stürmer Busch gegeben und nicht die von der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) geforderte Sperre verhängt. Der Berliner, der eine Dopingkontrolle zunächst verweigert hatte, konnte damit gegen Norwegen auflaufen. Der Weltverband begründete die Entscheidung damit, dass gegen das milde DEB-Urteil noch von keiner Institution offiziell Rechtsmittel eingelegt worden sei.

Innenministerium sperrt die Mittel

Das Bundesinnenministerium setzte unterdessen wegen der "causa Busch" einen Förderstopp für Bundesmittel an den DEB durch. "Wir haben am 18. April das Bundesverwaltungsamt beauftragt, wegen Verstoßes gegen die Anti-Doping-Regelungen einen Förderstopp zu verhängen und ein Rückforderungsverfahren einzuleiten", sagte der Parlamentarische Staatssekretär Christoph Bergner im Sportausschuss des Deutschen Bundestages, "die laufenden Zahlungen an den DEB sind gesperrt." Bevor der DEB bereits in diesem Jahr gezahlte Bundesmittel zurückerstatten müsse, habe dieser jedoch "Anspruch auf rechtliches Gehör".

Quelle: ntv.de

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