Sport

Klage gegen Rauswurf Rasmussen scheitert

Der Rauswurf des dänischen Radprofis Michael Rasmussen aus seinem niederländischen Team Rabobank während der Tour de France im vergangenen Jahr war grundsätzlich rechtens. Das hat ein Richter in Utrecht entschieden. Allerdings hätte Rabobank den damaligen Tour-Favoriten nicht fristlos entlassen dürfen und muss ihm deswegen eine Entschädigung von 715.000 Euro zahlen.

Rasmussen hatte im Juni 2007 eine unangemeldete Dopingkontrolle durch den internationalen Verband UCI versäumt. Er hatte sich damals zu einem Aufenthalt in Mexiko abgemeldet, hielt sich aber tatsächlich unter anderem in Italien auf. Als diese Unwahrheiten während der Tour bekannt wurden, warf Rabobank den damals in Führung liegenden Kapitän am 25. Juni aus dem Team, einen Tag später wurde ihm fristlos gekündigt.

Falsche Aufenthaltsangabe

Das Gericht akzeptierte die Entlassung des Dänen, weil er mit dem Ausweichen vor einem Doping-Test gegen die Bestimmungen seines Arbeitsvertrages verstoßen habe. Seine Forderung auf Zahlung von 5,5 Millionen Euro als Ersatz für zahlreiche Prämien in der Folge des erwarteten Toursieges wies das Gericht aber zurück: "Wie schwer die Folgen der Entlassung auch sind, sie ergeben sich aus seinem eigenen Verhalten und gehen auf seine Rechnung", heißt es in dem Urteil.

Allerdings hielt das Gericht der Rabobank vor, sie habe spätestens zum 3. Juli wissen können, dass Rasmussen nicht in Mexiko war. Unter anderem habe Teamleiter Erik Breukink seinen Star in der fraglichen Zeit ein Mal in Italien besucht. Auch habe Rasmussen mit dem Team in den Pyrenäen trainiert. Eine fristlose Entlassung, so betonte der Richter, wäre nur unmittelbar nach Erhalt dieser Informationen durch Rabobank möglich gewesen. Wochen später habe es keinen Grund mehr für einen sofortigen Rausschmiss gegeben.

Daher hat Rasmussen nicht nur Anspruch auf seinen Lohn für die zwei Monate der fristgemäßen Kündigungszeit. Rabobank muss ihm auch die Prämie für den damals sehr wahrscheinlichen Toursieg in Höhe von 400.000 Euro bezahlen. Mit Schadenersatz und weiteren Ansprüchen sind nun 715.000 Euro plus Zinsen fällig.

Quelle: ntv.de

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