"Ein Schock für mich" Schumacher gesperrt
19.02.2009, 18:37 UhrStefan Schumacher ist von der französischen Anti-Doping-Agentur AFLD für zwei Jahre gesperrt worden. Dies bestätigten der Nürtinger Radprofi sowie sein Anwalt Michael Lehner. "Die Entscheidung der AFLD ist ein Schock für mich und macht mich fassungslos", erklärte Schumacher in einer Mitteilung. Gleichzeitig erhob der 27-Jährige schwere Vorwürfe gegen das Vorgehen der AFLD. "Nicht nur das Verfahren war eine Farce. Vorausgegangen ist eine beispiellose Vorverurteilung durch die AFLD und ihren Präsidenten Pierre Bordry", sagte Schumacher.
Der zweifache Etappengewinner der letztjährigen Tour de France kündigte zudem Rechtsmittel gegen die Entscheidung an: "Ich habe meine Anwälte beauftragt, gegen das im Verfahrensablauf und in der Begründung skandalöse Urteil Berufung beim zuständigen Conseil dEtat, dem obersten französischen Verwaltungsgericht, einzulegen." Schumacher beteuert weiterhin seine Unschuld. "Ich habe nie gedopt", unterstrich der ehemalige Fahrer des Gerolsteiner-Rennstalls. "Für mich steht jedenfalls fest: Ich gebe nicht auf."
"Berechtigte Zweifel"
Zuvor hatte die Online-Ausgabe der niederländischen Tageszeitung "De Telegraaf" eine Sperre Schumachers auch durch den Weltverband UCI verkündet. Dies dementierte Schumacher-Anwalt Lehner jedoch auf dpa- Anfrage. "Die UCI-Entscheidung ist eine Ente", so Lehner. Auch Schumacher erklärte noch am Abend: "Meldungen, dass mich die UCI gesperrt hat, sind schlichtweg falsch." Der Radprofi war während der Tour de France 2008 in der A-Probe zweimal positiv auf das EPO- Präparat CERA getestet worden.
Die Schumacher-Seite hegt nach eigener Aussage "berechtigte Zweifel", ob die beiden positiven A-Proben korrekt abgelaufen sind. "Ob es tatsächlich sein Blut war, ist nicht bewiesen und zweifelhaft", sagte Lehner. Schumacher hat - anders als sein früherer Gerolsteiner-Kollege Bernhard Kohl - Doping bislang stets bestritten. Der Österreicher hatte CERA-Doping gestanden und war zwei Jahre gesperrt worden.
Laut UCI-Reglement ist die AFLD und nicht das BDR-Sportgericht für den Fall zuständig. Eine durch die AFLD ausgesprochene Sperre sei von BDR und UCI anzuerkennen, "wenn die entsprechenden Voraussetzungen im Sinne des UCI-Reglements vorliegen", hatte der BDR- Sportgerichtsvorsitzende Peter Barth zuletzt erklärt. Vor einer offiziellen Entscheidung der AFLD aus Paris wollte sich der BDR auch nicht zur beantragten Lizenz für 2009 äußern.
Quelle: ntv.de