Vorerst ausgesetzt Strafe für Stevens
23.10.2003, 13:33 UhrTrainer Huub Stevens von Hertha BSC Berlin ist durch das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wegen unsportlichen Verhaltens zu einer Sperre von zwei Spielen sowie einer Geldstrafe von 15.000 Euro verurteilt worden.
Trotzdem kann er am Samstag im Bundesligaspiel des Tabellenletzten bei Hansa Rostock auf der Hertha-Bank Platz nehmen. Grund für die Aussetzung der Sperre ist der Einspruch, den der Verein unmittelbar nach der Urteilsverkündung beim DFB-Sportgericht eingelegt hat. Damit konnte Hertha ein mündliches Verfahren erwirken, das am Montagabend in der DFB-Zentrale in Frankfurt/Main stattfinden wird.
Sollte der Richterspruch am Montagabend bestätigt werden, müsste Stevens am Dienstagabend auf der Tribüne sitzen, wenn Hertha ebenfalls gegen Hansa Rostock antritt, allerdings im DFB-Pokal. Auch das Spiel gegen den VfL Wolfsburg darf Stevens möglicherweise nur als Zuschauer verfolgen. Vom Ausgang der Spiele gegen Rostock hatte die Hertha-Führung den Verbleib Stevens' in Berlin abhängig gemacht.
Der frühere Schalke-Coach hatte sich am vergangenen Samstag beim Bundesliag-Spiel gegen Bayer Leverkusen (1:4) massiv beim Schiedsrichter beschwert, als der Berliner Denis Lapaczinski vom Platz gestellt wurde. Anschließend hatte er Leverkusener Spieler und Offizielle beleidigt.
In einer persönlichen Stellungnahme hatte der Niederländer sein Verhalten bedingt eingeräumt. Zudem hatte Stevens seine Entgleisung gegen Leverkusens Co-Trainer Ulf Kirsten bedauert und sich dafür auch persönlich entschuldigt.
Die hohe Geldstrafe für Stevens resultiert aus dessen Vorstrafen. Bereits viermal wurde der 49-jährige Trainer von DFB-Instanzen verurteilt.
Quelle: ntv.de