DFB gegen Polizeigewerkschaften Veranstaltungsverbote gefordert
01.11.2007, 15:46 UhrZwischen dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) und den Polizeigewerkschaften GdP und DPolG ist es nach den schweren Fußball-Krawallen in Dresden zu einem offenen Konflikt gekommen. Die Forderung der Polizeigewerkschaften nach Veranstaltungsverboten und größerem Druck auf die Vereine wies der Sicherheitsbeauftragte des Verbandes, Helmut Spahn, scharf zurück. "Es ist völlig deplatziert und fahrlässig, den Eindruck erwecken zu wollen, dass bei gewalttätigen Ausschreitungen die Versäumnisse dafür auf Seiten der Vereine liegen und die Polizei dafür herhalten muss", sagte Spahn in einer Pressemitteilung.
Zuvor hatte Rainer Wendt, Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), betont: "Städte und Kommunen müssen in Zukunft das Recht haben, Fußballspiele zu verbieten, bei denen mit gewalttätigen Ausschreitungen zwischen Anhängern der konkurrierenden Fußball-Clubs zu rechnen ist. Davon sollten sie auch Gebrauch machen, damit den Vereinen endlich klar wird, dass die Polizei nicht länger für ihre Versäumnisse herhalten kann."
Zugleich fordert er ein härteres Durchgreifen vom Deutschen Fußball-Bund (DFB). "In Dresden ist deutlich geworden, dass die Bemühungen des DFB auf ganzer Linie gescheitert sind. Wenn der DFB offensichtlich nicht in der Lage ist, Randalierer unter Kontrolle zu bringen, dann gibt es keine andere Möglichkeit, als diese Spiele von dritt- und viertklassigen Vereinen zu untersagen."
Wendt verwies in diesem Zusammenhang vor allem auf die hohen Kosten der Polizeieinsätze, die vom Steuerzahler beglichen werden müssen: "Unsere Kolleginnen und Kollegen stehen im Steinhagel, weil der DFB Spiele veranstaltet und die Auswüchse nicht im Griff hat. Das ist mehr als grotesk."
Spahn machte in seiner Erwiderung deutlich: "Der DFB hat mehrfach betont, dass bei diesem diffizilen Thema keinerlei einseitige Schuldzuweisungen hilfreich sind, sondern hier alle aufgefordert sind, sich im Kampf gegen ein negatives Phänomen in unserer Gesellschaft zu engagieren. Deshalb macht es auch keinen Sinn, pauschal und populistisch zu fordern, dass die Kommunen die Austragung von Fußballspielen verbieten können, sofern mit gewalttätigen Auseinandersetzungen zu rechnen ist, und zu behaupten, der DFB habe die Situation nicht unter Kontrolle."
Der GdP-Vorsitzende Konrad Freiberg sprach im Deutschlandradio Kultur über die Überlegungen der sächsischen Landesregierung, Kosten von Polizeieinsätzen teilweise den Vereinen aufzubürden. "In der Praxis wird das nach der heutigen Gesetzeslage schwierig werden, den Vereinen das aufzubrummen." Die Ankündigung sei laut Freiberg aber ein Versuch, den Druck auf die Vereine zu erhöhen. Für die Polizei sei es schwierig, die Sicherheitskonzepte der Bundesligen auf die Vereine niedrigerer Spielklassen zu übertragen: "Das überfordert uns alle."
Bei Sportveranstaltungen in Sachsen greifen nach Aussage von Rechtswissenschaftler Ralf Brinktrine von der Universität Leipzig weder das Gewerbe- noch das Versammlungsrecht, sondern das Polizeirecht. Danach sind Sportvereine keine Handlungsstörer und damit in der Regel keine Verantwortlichen im Sinne des Polizeirechts. Es stelle sich nur die Frage, ob Sportvereine Zweckveranlasser sind, die dann für Handlungen Dritter einstehen müssen und damit haftbar gemacht werden können für die Kosten bei den Veranstaltungen. "Für Steine werfende Hooligans kann der Verein nicht herangezogen werden. Für die Kostengeltendmachung braucht man eine gesetzliche Grundlage. Es gibt aber keinen Kostenersatz nach dem sächsischen Polizeigesetz", erklärte der Privatdozent.
Quelle: ntv.de