Fußball

BGH-Urteil ist endgültig Martin Kind darf nicht mehr Geschäftsführer bei Hannover 96 sein

Martin Kind darf nicht mehr Geschäftsführer bei Hannover 96 sein.

Martin Kind darf nicht mehr Geschäftsführer bei Hannover 96 sein.

(Foto: Swen Pförtner/dpa)

Das war es für Martin Kind: Der 80-Jährige ist nicht mehr Geschäftsführer beim Zweitligisten Hannover 96. Das urteilt der Bundesgerichtshof - dessen Entscheidung ist nicht mehr anfechtbar.

Martin Kind ist nicht mehr Geschäftsführer des Fußball-Zweitligisten Hannover 96. Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte in Karlsruhe, dass seine Absetzung durch die Führung des Muttervereins Hannover 96 e.V. vor zwei Jahren rechtens war.

Als letzte Instanz wies der BGH Kinds Klage gegen die Abberufung zurück. Vor dem Landgericht Hannover und dem Oberlandesgericht Celle hatte sich der 80 Jahre alte Hörakustik-Unternehmer noch erfolgreich dagegen wehren können. Mitte August 2022 hatte das Landgericht Hannover Kind noch erlaubt, weiter als Geschäftsführer zu arbeiten. Deren Entscheidungen hob das höchste deutsche Zivilgericht aber endgültig auf.

Kind hat damit keine Entscheidungsbefugnis mehr bei den Profis. Er darf keine Verträge machen, darf nicht über Trainer oder Manager entscheiden. Ein neuer Geschäftsführer steht bislang nicht fest. Sollte sich der Klub nicht zügig auf einen neuen Geschäftsführer einigen können, wird von Amts wegen ein Not-Geschäftsführer bestimmt.

"Freuen uns über das eindeutige Ergebnis"

Kind war nicht vor Ort, der Sportinformationsdienst (sid) erreichte ihn kurz nach dem Richterspruch am Telefon. Zu dem Urteil wollte er sich zunächst nicht äußern und kündigte eine Mitteilung an. "Ich möchte mich erst mit meinen Anwälten beraten", sagte Kind. Laut 96-Mitteilung werde er in den "Aufsichtsrat der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA" wechseln. Kind würde demnach seinen eigenen Nachfolger mit auswählen.

Kind liefert sich seit Jahren mit einer Gruppe um Vereins-Präsident Sebastian Kramer einen Machtkampf, der Unternehmer hatte in einer komplizierten Struktur der ausgegliederten Fußball-Abteilung bisher das Sagen. Der Vorwurf an ihn von Vereinsseite: Kind habe seine Pflichten als Geschäftsführer verletzt, Informationen und Zahlungen vorenthalten.

"Wir hätten den Gang bis zum Bundesgerichtshof gerne vermieden, freuen uns nun aber über das eindeutige Ergebnis", teilte der e.V. mit: "Herrn Martin Kind gilt Dank für die geleistete Arbeit, die u.a. zu mehreren Jahren in der 1. Bundesliga und zwei Jahren im internationalen Geschäft geführt hat."

Entschiedener Gegner von 50+1

Das Urteil hat auch Folgen für die Deutsche Fußball Liga (DFL). Denn mit Kind ist ein entschiedener Gegner der 50+1-Regel im deutschen Profifußball nicht mehr in einer verantwortlichen Position. Als Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter des ausgegliederten Profifußball-Bereichs von Hannover 96 hatte er zunächst vergeblich versucht, eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Seitdem befürchteten viele Unterstützer der Regel, er könne gegen diese nur in Deutschland geltende Beschränkung für den Einfluss externer Investoren vor ein ordentliches Gericht ziehen.

Alle mit dem Fall beschäftigten Gerichte stellten jedoch klar, dass es in diesem Verfahren nicht um die Wirksamkeit der 50+1-Regel ging, sondern nur um den jahrelangen Streit zwischen der Kapital- und der Vereinsseite bei Hannover 96.

Dort wurde Kind 1997 zunächst zum Präsidenten gewählt. 1999 gliederte er den Profifußballbereich aus. Mit einer kurzen Unterbrechung von 2005 bis 2006 war Kind bis zu diesem Jahr stets Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter dieses Bereichs. Der Mutterverein Hannover 96 e.V. wird aber seit 2019 von Kind-Gegnern geführt.

Im Hintergrund dürfte Kind weiter beteiligt bleiben, auch wenn er seine Gesellschafteranteile an seinen Sohn Matthias übertragen hat. Als gesichert ist anzunehmen, dass sein Geld nur weiter fließen wird, wenn der neue Geschäftsführer in seinem Sinne, sowie in dem der beiden anderen Gesellschafter, Dirk Roßmann und Gregor Baum, handelt.

Quelle: ntv.de, ara/dpa/sid

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