Fußball

Kein Zurück in die Europa League CAS bestätigt Sion-Ausschluss

Vor dem CAS gescheitert, aber noch nicht am Ende: Sion-Präsident Christian Constantin.

Vor dem CAS gescheitert, aber noch nicht am Ende: Sion-Präsident Christian Constantin.

(Foto: picture alliance / dpa)

Der FC Sion bleibt in der Europa League außen vor. Der Schweizer Fußball-Pokalsieger muss vor dem Internationalen Sportgerichtshof die nächste Niederlage gegen die UEFA einstecken. Aufgeben will der Club mit seinem streitfreudigen Präsident Christian Constantin nicht.

Der FC Sion bleibt aus der Europa League verbannt. Ein Ende des Streits zwischen der Europäischen Fußball-Union (UEFA) und dem Schweizer Club ist aber auch nach dem Urteil des Internationalen Sportgerichtshofs (CAS) noch nicht in Sicht. Der FC Sion kündigte schon kurz nach Bekanntwerden des CAS-Spruchs an, vor das Schweizer Bundesgericht zu ziehen.

Der Sportgerichtshof hatte der UEFA Recht gegeben, dem Verein die Teilnahme an dem Europapokal-Wettbewerb zu verwehren. Eine provisorische Verfügung des Kantonsgerichts Waadt vom Oktober, den FC Sion in den Europacup zu integrieren, wurde zugleich aufgehoben. Nach Auffassung der UEFA hatte Sion in der Playoff-Runde gegen Celtic Glasgow sechs Spieler ohne Einsatzberechtigung aufgeboten.

Die Anhörung vor dem CAS fand bereits am 24. November statt. Nun gab es das Urteil.

Die Anhörung vor dem CAS fand bereits am 24. November statt. Nun gab es das Urteil.

(Foto: picture alliance / dpa)

Laut CAS-Urteil muss der Schweizer Pokalsieger für zwei Drittel der Gerichtskosten aufkommen, die UEFA für ein Drittel. Ferner soll Sion 40.000 Franken (32.400 Euro) an den europäischen Verband als Entschädigung zahlen.

Nun vors Bundesgericht

Die Anhörung der beiden Parteien vor dem CAS hatte am 24. November stattgefunden. Sion-Präsident Christian Constantin hatte danach bereits angekündigt, dass er den Fall vor das Schweizer Bundesgericht bringen wolle, sollte der CAS nicht in seinem Sinne urteilen. Allerdings prüft das Bundesgericht CAS-Urteile nicht inhaltlich, sondern lediglich auf Formfehler.

In der Mitteilung auf seiner Homepage zweifelte der Club die Unabhängigkeit der drei Richter des Sportgerichtshofs - alle aus der Schweiz - an. Der CAS habe "mehrere Normen des nationalen und internationalen Rechts" verletzt. Die UEFA bekam zumindest in den entscheidenden Punkten Recht vor dem CAS und fühlte sich in seiner Haltung bestätigt.

Der Streit zwischen dem FC Sion auf der einen und der UEFA und dem Weltverband FIFA auf der anderen Seite dauert seit Monaten an. Nach Ansicht der beiden Organisationen hatten die Schweizer gegen ein Transferverbot verstoßen.

In den Europa-League-Playoffs gegen Celtic Glasgow hatte Sion sechs Spieler eingesetzt, die offiziell nicht spielberechtigt waren. Die Schweizer setzten sich zwar gegen die Schotten durch, wurden von der UEFA aber nicht für die Gruppenphase zugelassen. Stattdessen rückte Celtic in die Gruppe mit Stade Rennes, Udinese Calcio und Atletico Madrid nach. Die FIFA hatte der UEFA in der Sache den Rücken gestärkt.

Quelle: ntv.de, dpa

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