Dresden muss beim DFB-Pokal zuschauen Dynamo scheitert vor Gericht
14.06.2013, 13:13 Uhr
Den Klassenerhalt haben sie geschaftt, doch beim DFB-Pokal darf Dynamo Dresden nicht mitspielen.
(Foto: picture alliance / dpa)
Es bleibt dabei: Dynamo Dresden verfolgt den DFB-Pokal in der kommenden Saison nur als Zuschauer. In allen sportrechtlichen Instanzen gescheitert, will sich der Traditionsklub vor einem Zivilgericht sein Startrecht einklagen - und scheitert.
Fußball-Zweitligist Dynamo Dresden bleibt in der kommenden Saison vom DFB-Pokal ausgeschlossen. Die Sachsen scheiterten mit ihrem Versuch, vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt am Main eine Einstweilige Verfügung gegen den Pokalausschluss zu erwirken. Das teilte der Deutsche Fußball-Bund mit. Das Gericht habe den Antrag von Dynamo als unbegründet zurückgewiesen und dem Verein bei einem Gegenstandswert von 130.000 Euro die Kosten des Verfahrens auferlegt, hieß es in der DFB-Mitteilung. Vom OLG gab es zunächst keine Bestätigung.
Dresden war wegen Fan-Ausschreitungen beim Pokalspiel gegen Hannover 96 am 31. Oktober 2012 für den Wettbewerb in der Saison 2013/2014 ausgeschlossen worden. Als letzte Instanz auf sportlicher Ebene hatte das Ständige neutrale Schiedsgericht am 14. Mai die vorangegangenen Urteile des DFB-Sportgerichtes vom 10. Dezember 2012 und des DFB-Bundesgerichtes vom 7. März 2013 bestätigt.
Der Sport soll selbst entscheiden
Zur Begründung habe das OLG angeführt, dass bereits ein endgültiger Schiedsspruch vorliege, mit dem der Antrag auf Zulassung zum DFB-Pokal abgelehnt worden war. Dieser Schiedsspruch habe die Wirkung eines rechtskräftigen gerichtlichen Urteils, hieß es in der DFB-Mitteilung. Beim Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen handele es sich um ein echtes Schiedsgericht im Sinne der Zivilprozessordnung, das verbindlich unter Ausschluss der staatlichen Gerichtsbarkeit entscheide. Deshalb hätten die Richter eine nochmalige Prüfung im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens für nicht zulässig angesehen.
"Das OLG verweist auf die abschließende Zuständigkeit unserer unabhängigen Sportgerichtsbarkeit sowie des Ständigen neutralen Schiedsgerichts und lehnt eine eigene Entscheidungsmöglichkeit zu Recht ab", sagte Rainer Koch, DFB-Vizepräsident für Rechts- und Satzungsfragen, und begrüßte die klare Begründung des Oberlandesgerichts. Dresden habe den DFB vorab über die Anrufung des OLG nicht in Kenntnis gesetzt.
"Auch Dynamo sollte verstehen, dass ein geregelter Spielbetrieb nicht durchführbar wäre, wenn solche Fragen durch Ordentliche Gerichte aufgearbeitet und entschieden werden müssten", erklärte Koch. "Ohne die Akzeptanz der Sport- und Schiedsgerichtsbarkeit gäbe es im deutschen Fußball keinen gesicherten Wettbewerb mehr. Es ist deshalb zu hoffen, dass deren Entscheidungen nunmehr auch von Dynamo Dresden akzeptiert werden."
Quelle: ntv.de, dpa