"Weltbekannter Gesichtsausdruck" Klopp zahlt für Schiedsrichterschelte
17.03.2014, 17:21 Uhr
"Dafür kann er mich nicht wegschicken": Jürgen Klopp.
(Foto: imago/Thomas Bielefeld)
Für Jürgen Klopp hatte die Verbannung auf die Tribüne ein Nachspiel. Nur zwei Tage nach dem Spiel in der Fußball-Bundesliga gegen Mönchengladbach verurteilt das Sportgericht des DFB den Trainer der Borussia aus Dortmund zu einer saftigen Geldstrafe. Klopp stimmt zu.
Jürgen Klopp ist erneut um 10.000 Euro ärmer. Zum wiederholten Mal wurde der Trainer des Fußball-Bundesligisten Borussia Dortmund wegen unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe belegt. Damit reagierte das Sportgericht des DFB auf die Vorkommnisse beim Bundesligaspiel am Samstag gegen Borussia Mönchengladbach. Klopp war in der Nachspielzeit zum vierten Offiziellen Christoph Bornhorst gelaufen und hatte diesen angeschrien. Daraufhin war er aus dem Innenraum verwiesen worden. Klopp stimmte dem Urteil zu, es ist damit rechtskräftig.
Referee Deniz Aytekin hatte nach eigenem Bekunden in seinem Bericht festgehalten, "das sich Herr Klopp mehrfach unflätig verhalten" habe. Für die Maßnahme des Schiedsrichters hatte der Coach jedoch wenig Verständnis aufgebracht: "Ich bin in meinem Leben oft zu Recht bestraft worden. Diesmal nicht", hatte er wenige Minuten nach der Partie kommentiert.
"Ich habe nur gerufen 'Und da pfeifst du nicht?'. Allerdings mit meinem inzwischen weltbekannten Gesichtsausdruck. Dafür kann er mich nicht wegschicken." Klopp war zuletzt im Champions-League-Spiel der Borussia beim SSC Neapel nach einem Protest beim vierten Offiziellen aus dem Innenraum verwiesen worden. Die Disziplinarkommission der Europäischen Fußball-Union hatte ihn deshalb Anfang Oktober mit einer Sperre von insgesamt zwei Partien belegt. In Deutschland kam Klopp bisher immer mit Geldstrafen davon. Die Gesamtsumme beläuft sich nunmehr auf 58.000 Euro.
Quelle: ntv.de, dpa