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Bericht der Netzagentur Internet immer noch oft lahmer, als im Vertrag steht

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Besonders abends lahmt das Internet oft.

(Foto: IMAGO/ingimage)

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Die Bundesnetzagentur stellt fest, dass nach wie vor viele Internet-Nutzer nicht mal die Hälfte der vertraglich vereinbarten Datenübertragungsraten erhalten. Besonders schlecht sieht es beim mobilen Internet aus.

Die Bundesnetzagentur hat den Jahresbericht 2021/22 zur Breitbandmessung in Deutschland veröffentlicht. "Die Ergebnisse sind nach wie vor nicht zufriedenstellend. Kunden erreichen oft nicht die versprochene Internetgeschwindigkeit", sagt Behördenchef Klaus Müller. "Betroffene Verbraucher können eine Minderleistung im Festnetz mit unserer Breitbandmessung nachweisen, um ihre Rechte gegenüber ihrem Anbieter geltend zu machen."

Nur 42 Prozent haben die volle Geschwindigkeit

Der Bericht zeigt, dass die Werte, die im Vertrag stehen, eher selten etwas mit der Internet-Realität der Nutzer zu tun haben. Im Festnetz erhielten über alle Breitbandklassen hinweg im Download 84,4 Prozent von ihnen wenigstens die Hälfte der vereinbarten Datenübertragungsrate. Lediglich 42,3 der Nutzer durften sich über die volle Rate oder sogar höhere Geschwindigkeiten freuen.

Dabei gibt es recht deutliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Bandbreitenklassen. Besonders selten erhalten die Höchstgeschwindigkeit laut Grafik der Bundesnetzagentur Kunden mit Verträgen, die nur 8 oder 18 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) vorsehen. Die höchste Chance auf 100 Prozent der vereinbarten Datenrate hat man bei 100 und 50 Mbit/s.

Stadt-Land-Gefälle

Wie in den Jahren davor gibt es ein Stadt-Land-Gefälle. In Ballungsgebieten erreichten 61,1 Prozent der Nutzer mindestens 90 Prozent der vermarkteten Übertragungsrate, in ländlichen Gebieten waren es dagegen nur 51,2 Prozent. Auch im Tagesverlauf gibt es Unterschiede. Während einige Kurven konstant verlaufen, zeigen beispielsweise die Bandbreiten von 500 bis 2500 Mbit/s in den frühen Abendstunden eine deutliche Absenkung.

Obwohl die Internetgeschwindigkeiten nur selten den Werten entsprechen, die im Vertrag stehen, sind die meisten Kunden (78,2 Prozent) mit ihrem Anbieter zufrieden. Das lässt darauf schließen, dass die erreichten Datenraten gewöhnlich ausreichend sind. Nichtsdestotrotz bekommen die Nutzer oft nicht das, wofür sie bezahlen.

Mobil kommt fast kein Nutzer auf 100 Prozent

Noch schlechter sieht es diesbezüglich beim mobilen Internet aus. Hier liegt das Niveau generell erneut deutlich unter dem des Festnetzes. Über alle Bandbreitenklassen hinweg kamen im Download gerade mal 23,2 der Nutzer in den Genuss von wenigstens der Hälfte der zugesagten Internetgeschwindigkeit.

Bei mickrigen drei Prozent wurde sie tatsächlich erreicht oder sogar überschritten. Dabei reicht die Spanne bei den verschiedenen Anbietern von 0,6 bis 7,1 Prozent. Kaum überraschend sind die Datenraten in Städten durchschnittlich höher als in ländlichen Regionen. Und nach wie vor sinkt die mobile Internetgeschwindigkeit im Tagesverlauf bis zu einer Senke in den frühen Abendstunden.

Trotz der ernüchternden Zahlen stellt die Behörde in ihrem Bericht aber fest, dass sich die Situation beim mobilen Internet im dritten Jahr hintereinander verbessert hat. Dies sei vor allem auf Steigerungen in den mittleren und oberen Bandbreitenklassen zurückzuführen.

Je teurer der Tarif, desto seltener stimmt der Wert

Insgesamt liegen die Testergebnisse aber sogar unter denen des Zeitraums 2015/16. Denn ab 2017 haben die Anbieter LTE-Max-Tarife mit deutlich höheren vertraglich in Aussicht gestellten Datenübertragungsraten eingeführt. Tendenziell würden in den höheren Bandbreitenklassen die vereinbarten Werte seltener erreicht, schreibt die Bundesnetzagentur.

Obwohl der Wert im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund 5 Prozent zurückgegangen ist, bewerten immerhin noch 70,8 Prozent der Mobilfunk-Nutzer ihre Anbieter mit Noten von 1 bis 3. Die Behörde vermutet auch hier, dass die Nutzer eher die Mobilität und die zur Verfügung stehende absolute Datenrate bewerteten als die vertraglich in Aussicht gestellte Geschwindigkeit.

Verbraucherrechte gestärkt

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Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass mit dem novellierten Telekommunikationsgesetz die Rechte der Verbraucher deutlich erweitert wurden. Wenn die tatsächliche Geschwindigkeit "erheblich, kontinuierlich oder regelmäßig wiederkehrend" von der vertraglich vereinbarten Datenrate abweicht, können sie die monatlichen Zahlungen mindern oder den Vertrag sogar kündigen.

Bei stationären Internetanschlüssen können Nutzer dies mithilfe der Desktop-App der Breitbandmessung nachweisen, in der ein entsprechendes Verfahren angeboten wird. Insgesamt sind dafür 30 Messungen an drei unterschiedlichen Kalendertagen nötig. Mobil ist dies noch nicht möglich, die Bundesnetzagentur arbeitet noch an einem Verfahren.

Quelle: ntv.de, kwe

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