Technik

Erfolg für Verbraucherschützer Whatsapp muss deutsche AGB anbieten

Wer Whatsapp auf Deutsch nutzt, muss auch deutsche AGB bekommen - das hat jetzt ein Gericht entschieden.

Wer Whatsapp auf Deutsch nutzt, muss auch deutsche AGB bekommen - das hat jetzt ein Gericht entschieden.

(Foto: jwa)

Whatsapp muss seine Geschäftsbedingungen in Zukunft auch auf Deutsch anbieten. Verbraucherschützer hatten erfolgreich gegen den Messenger-Dienst geklagt. Handelt dieser nicht, droht eine saftige Strafe.

Whatsapp-Nutzer mit Interesse am Kleingedruckten können sich freuen: Das Berliner Kammergericht hat dem Messenger-Dienst untersagt, seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf der deutschen Internetseite nur auf Englisch anzubieten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen das kalifornische Unternehmen, das seit 2014 zu Facebook gehört, geklagt. Die Verbraucherschützer kritisierten, dass die "seitenlangen und mit Fachausdrücken gespickten Nutzungsbedingungen" für Whatsapp-Nutzer aus Deutschland "weitgehend unverständlich" seien. Die Richter gaben der Klage jetzt statt.  

"AGB von Unternehmen sind ohnehin oft lang und für Verbraucher schwer verständlich. Dass die Millionen deutschen Nutzer von Whatsapp diese nicht auch noch einer fremden Sprache hinnehmen müssen, ist auch ein wichtiges Signal an andere international handelnde Unternehmen", wird Klaus Müller, Vorstand des vzbv, in einer Pressemitteilung des Verbands zitiert. Bislang blieb den deutschen Nutzern keine andere Wahl, wenn sie Whatsapp nutzen wollten: Sie mussten den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie zustimmen, obwohl diese nur in englischer Sprache verfasst waren.

Dass das für den Verbraucher nicht zumutbar ist, erklärte nun auch das Kammergericht. Juristisches, vertragssprachliches und kommerzielles Englisch sei hierzulande im Gegensatz zu Alltagsenglisch nicht verbreitet. Ein umfangreiches, komplexes Regelwerk mit sehr vielen Klauseln wie die Whatsapp-AGB sei intransparent und damit unwirksam, solange es nicht ins Deutsche übersetzt werde.

Außerdem monierten die Richter einen Verstoß gegen das Telemediengesetz, weil Whatsapp seinen Nutzern neben einer E-Mail-Adresse keine zweite Möglichkeit zur schnellen und unmittelbaren Kontaktaufnahme anbietet. Ein Kontaktformular oder eine Telefonnummer bietet Whatsapp nicht an, und über Facebook und Twitter könnten Nutzer keine Nachrichten an das Unternehmen senden.

Eine Revision gegen das Urteil hat das Kammergericht nicht zugelassen. Whatsapp kann dagegen aber noch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.

Quelle: ntv.de, jwa

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