Gute Zinsen als Sparanlage?Bausparkassen dürfen alte Verträge kündigenBausparer haben keine Chance, sich gegen die Kündigung eines alten Bausparvertrags mit hohen Zinsen zu wehren. Einen solchen Vertrag über mehr als zehn Jahre als reine Sparanlage laufen zu lassen, widerspreche dem Sinn und Zweck des Bausparens, so der BGH.21.02.2017
Streit um Bauspar-AltverträgeBGH soll Machtwort sprechenSeit 2015 bekommen viele Bausparer unerwünschte Post: Finanzinstitute kündigen ihnen den Bausparvertrag. Dürfen sie das? Diese Frage beschäftigt nun Deutschlands oberstes Gericht. 20.02.2017
Um Kunden zu vergraulen?Bausparkassen führen Servicegebühren einNicht nur den Banken schrauben wegen der anhaltend niedrigen Zinsen an ihren Gebühren. Auch Bausparkassen suchen jetzt Wege, ihre Kunden zur Kasse zu bitten. Doch die können sich wehren. 01.02.2017
Einlagensicherungsfonds aufgelöstBausparkassen: Nur 100.000 Euro sicher Die Bausparkassen sorgen mit gekündigten Verträgen für Ärger. Nun gesellt sich noch eine weitere Hiobsbotschaft dazu. Der bisher unbegrenzt haftende Einlagensicherungsfonds wird aufgelöst. Für einige wenige Bausparer könnte es bei einer Pleite eng werden. 19.01.2017Von Axel Witte
Wider den RauswurfCheckliste für gekündigte BausparerDie einst gegebenen Zinsversprechen sind den Bausparkassen längst zu teuer geworden. Als Konsequenz daraus werden hochverzinste Verträge seit Jahren gekündigt. Knapp 400.000 Kontrakte sollen bisher betroffen sein - von insgesamt rund 30 Millionen. Im Februar entscheidet der BGH.18.01.2017Von Axel Witte
Verträge gekündigt Sparer werden abgezogen Einst gegebene Zinsversprechen machen dem einen oder anderen Geldinstitut zu schaffen. Da liegt die Versuchung nahe, sich durch Kündigungen aus der Äffäre zu ziehen. Die Sparkasse Ulm und diverse Bausparkassen machen es vor. Die Volksbank Nürnberg versucht es nun auch. 16.12.2016Ein Kommentar von Axel Witte
Kündigung von BausparverträgenWarten auf die Schicksalsentscheidung Geteiltes Leid ist doppeltes Leid. Zumindest, wenn es ums Thema Bausparen geht. Hier hängen momentan alle Beteiligten in der Luft: Die Gesellschaften, die Kunden – und die Juristen, die beide Seiten beraten.25.11.2016Ein Gastbeitrag von Max Herbst
Bausparkassen müssen zahlen So gibt es die Darlehensgebühr zurück Keine gute Zeit für Bausparkassen: Nicht nur, dass Kündigungen von Altverträgen für Ärger und einen gewaltigen Imageverlust sorgen, auch der BGH verdonnert die Kassen zur Rückzahlung von zu Unrecht erhobenen Darlehensgebühren. So gibt es für Bausparer Geld zurück. 24.11.2016
Und raus bist duBausparvertrag gekündigt?Wegen der Niedrigzinsphase kündigen Bausparkassen ältere Bausparverträge, auch wenn sie noch nicht voll angespart sind. Ob das rechtens ist, muss erst noch der Bundesgerichtshof klären. Bis auf Weiteres gilt: Betroffene sollten der Kündigung widersprechen.11.11.2016
Keine Extragebühr für DarlehenGeld zurück für Bausparer Besitzer älterer Bausparverträge mussten oft bei Inanspruchnahme eines Kredites eine Darlehensgebühr bezahlen. Für 30.000 Euro waren so 600 Euro fällig, neben den Kreditzinsen. Zum Glück gibt es Verbraucherschützer und den BGH. 08.11.2016