Verträge gekündigt Sparer werden abgezogen
16.12.2016, 16:44 Uhr
Bild-Quelle: Volksbank Raiffeisenbank (VR)Nürnberg eG.
Einst gegebene Zinsversprechen machen dem einen oder anderen Geldinstitut zu schaffen. Da liegt die Versuchung nahe, sich durch Kündigungen aus der Äffäre zu ziehen. Die Sparkasse Ulm und diverse Bausparkassen machen es vor. Die Volksbank Nürnberg versucht es nun auch.
Verträge hält man ein. Dies ist eindeutig im Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) geregelt. Nichtsdestotrotz ist die eine oder andere Bank oder Bausparkasse der Meinung, diese Regel missachten zu können. Warum? Weil einst gegebene Zinsversprechen den Geldinstituten zu kostspielig geworden sind und sie deshalb mit zum Teil gewagten Interpretationen des Vertragswerks nach Begründungen suchen, um teure Kunden loszuwerden. Oder auch entsprechende Klauseln nachträglich in die Verträge einzufügen.
Dass dies für das Image einer um Seriösität bemühten Branche ruinös ist, scheint egal. Genauso dass die Erfolgsaussichten solcher Praktiken zweifelhaft sind. Die Sparkasse Ulm kann ein Lied davon singen und soll ob ihrer dreisten Kündigungen hier explizit Erwähnung finden. Und ob die nicht minder fragwürdige Kündigungswelle der Bausparkassen aus dem selben niederen Motiv Erfolg hat, wird sich auch erst zeigen. Der Bundesgerichtshof hat hier das letzte Wort.
Aber versuchen kann man es ja mal, denkt sich auch die Volksbank Raiffeisenbank (VR)Nürnberg eG. Und kündigt zum Jahresende die derzeit besonders lukrativen Sparpläne „VR Sparplan 3+" und „VR Sparplan 4+" (mindestens 3 und 4 Prozent Zinsen pro Jahr). Tatsächlich vereinbart war mit den Kunden aber eine bis zu 25-jährige Laufzeit der Sparverträge. Alternativ bietet die VR Bank Nürnberg ihren Kunden an, das Guthaben für die Laufzeit von einem Jahr auf ein deutlich schlechter verzinstes Festgeldkonto der Bank zu übertragen.
Die Bank stützt sich bei der Kündigung auf im Jahr 2012 nachträglich vereinbarte Sonderbedingungen, in denen es heißt: Spareinlagen unterliegen einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Bank leitet daraus auch ein eigenes Kündigungsrecht ab. Dagegen ging die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nun mit einer Abmahnung und Unterlassungsaufforderung vor. Betroffene Sparer, die nicht mit der Kündigung einverstanden sind, sollten dieser unbedingt schriftlich widersprechen und auf Fortführung des Vertrags bestehen, rät die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Denn nach Auffasung der Verbraucherschützer sind die ausgesprochenen Kündigungen der VR Bank Nürnberg und die Aufforderung zur Abbuchung des Sparguthabens rechtswidrig. Mit den Kunden vereinbart war eine bis zu 25-jährige Laufzeit der Sparverträge. Im Werbeprospekt zum Sparvertrag 3+ hieß es beispielsweise: Wir garantieren Ihnen einen Mindestzins von 3% über die gesamte Laufzeit. Bei steigendem Zinsniveau wird der Zinssatz erhöht. Und weiter: Sie können die garantierte Mindestverzinsung bis zu 25 Jahre lang nutzen. Vereinbart war bei Vertragsabschluss ausschließlich eine Kündigungsmöglichkeit seitens der Kunden.
Ärgerliche Zeiten also für den Sparer. In Zukunft muss sich dieser wohl noch öfter fragen, ob Unternehmen, die derart mit ihrer Kundschaft umspringen, als seriöse Partner taugen. Oder, um es überspitzt zu formulieren: Wer mit dem Teufel aus einem Topf isst, sollte zusehen, dass er den längeren Löffel hat. Bleibt nur zu hoffen, dass die entsprechenden Unternehmen die Suppe, die sie anderen einbrocken, per Gerichtsentscheid alleine auslöffeln müssen. Um sich daran dann ordentlich den Mund zu verbrennen.
Quelle: ntv.de