Gute Zinsen als Sparanlage? Bausparkassen dürfen alte Verträge kündigen
21.02.2017, 15:12 Uhr
(Foto: Patrick Seeger/dpa)
Bausparer haben keine Chance, sich gegen die Kündigung eines alten Bausparvertrags mit hohen Zinsen zu wehren. Einen solchen Vertrag über mehr als zehn Jahre als reine Sparanlage laufen zu lassen, widerspreche dem Sinn und Zweck des Bausparens, so der BGH.
Bausparkassen dürfen ihren Kunden kündigen, wenn diese mehr als zehn Jahre lang kein Baudarlehen in Anspruch nehmen. Dieses Grundsatzurteil verkündete der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Ein Kunde der Bausparkasse Wüstenrot hatte geklagt.
Damit machte das Gericht die Hoffnung von hunderttausenden Bausparern auf weiter hohe Zinsen durch ihre Altverträge zunichte.
Quelle: ntv.de, bdk/dpa/AFP/rts