Ratgeber

Bausparkassen müssen zahlen So gibt es die Darlehensgebühr zurück

In aktuellen Verträgen werden die Gebühren nicht mehr verwendet.

In aktuellen Verträgen werden die Gebühren nicht mehr verwendet.

(Foto: imago/RelaXimages)

Keine gute Zeit für Bausparkassen: Nicht nur, dass Kündigungen von Altverträgen für Ärger und einen gewaltigen Imageverlust sorgen, auch der BGH verdonnert die Kassen zur Rückzahlung von zu Unrecht erhobenen Darlehensgebühren. So gibt es für Bausparer Geld zurück.

In vielen älteren Verträgen fixierte Darlehensgebühren wurden jüngst vom Bundesgerichtshof (BGH) für unzulässig erklärt (Az.: XI ZR 552/15). Denn die in den Verträgen verankerten Klauseln benachteiligten betroffene Kunden unangemessen. Daraus resultiert, dass Verbraucher zu Unrecht gezahltes Geld zuzüglich Zinsen zurückfordern können, wie die Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) informiert. Wer 2013 eine solche Gebühr gezahlt hat, sollte sich damit jedoch beeilen, denn zum Jahreswechsel verjährt der Rückzahlungsanspruch. 

"Verbraucher können Darlehensgebühren aus den Jahren 2013 bis 2016 zurückverlangen und in vielen Fällen eine Menge Geld zurückholen. Die Ansprüche für 2013 verjähren allerdings zum Ende des Jahres", sagt Alexander Krolzik von der vzhh, die für die Geltendmachung der Erstattungsansprüche einen Musterbrief bereithält. "Ob auch Zahlungen aus früheren Jahren zurückerstattet werden müssen, ist noch nicht höchstrichterlich entschieden. Einen Versuch ist es aus unserer Sicht aber allemal wert."

Denn laut dem BGH-Urteil dienen die Darlehensgebühren allein dem Verwaltungsaufwand der Bausparkassen und bieten keine konkrete vertragliche Gegenleistung. Deshalb dürfen sie nicht auf die Kunden abgewälzt werden. Wer 2013 eine solche Gebühr gezahlt hat, sollte sich damit jedoch beeilen, denn zum Jahreswechsel verjährt der Rückzahlungsanspruch. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg hin.

"Bei uns häufen sich seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs die Anfragen zu Darlehensgebühren bei Bausparverträgen", berichtet Krolzik. Dabei werde immer wieder deutlich, dass es um viel Geld gehe. "Einem Verbraucher wurden für ein Bauspardarlehen von 75.000 Euro zum Beispiel 1500 Euro abgeknöpft. Das entspricht zwei Prozent der Darlehenssumme", rechnet der Finanzexperte vor. Dies sei gerade in Zeiten allgemein niedriger Kreditzinsen absolut unangemessen. "Die Darlehensgebühr ist in vielen Fällen so hoch wie die aktuell marktüblichen Kreditzinsen für ein ganzes Jahr." Außerdem habe der zusätzliche Posten den Vergleich zwischen verschiedenen Baufinanzierungsangeboten erschwert. Den Wegfall der Darlehensgebühr hält der Verbraucherschützer daher für überfällig.

In aktuellen Verträgen werden die Gebühren laut dem Dachverband der Bausparkassen nicht mehr verwendet. Bei den strittigen Darlehensgebühren handelt es sich nicht um die bei Bausparverträgen üblichen Abschlussgebühr, welche der BGH bereits 2010 für rechtmäßig erklärt hatte.

So wehren sich gekündigte Bausparer

Quelle: ntv.de, awi

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen