Wirtschaft

Keine Deckelung auf 15 Prozent Bankenabgabe kommt teurer

Die von der Bundesregierung geplante Bankenabgabe wird für die Kreditinstitute voraussichtlich teurer als bislang gedacht. Wie einem Zeitungsbericht zufolge aus dem Entwurf zur Verordnung über die Abgabe hervorgeht, soll die Beschränkung auf maximal 15 Prozent des Jahresgewinns faktisch aufgehoben werden.

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(Foto: picture alliance / dpa)

Die von der Bundesregierung für Banken geplante Krisenabgabe soll nicht wie bisher geplant gedeckelt werden. Wie die "Financial Times Deutschland" unter Berufung auf einen vorliegenden Entwurf zur Abgabe berichtete, solle die Beschränkung auf maximal 15 Prozent des Jahresgewinns der Banken faktisch aufgehoben werden. Gemäß einer nun geplanten Nachzahlungspflicht sollen Banken in Jahren, in denen der Jahresbeitrag die 15 Prozent übersteigt, die Differenz nachträglich begleichen.

Die Bankenabgabe sieht vor, dass Geldinstitute jährlich einen Teil ihres Gewinnes in einen Fonds einzahlen, mit dem sie im Krisenfall vor dem Kollaps bewahrt werden können. Die Höhe der Bankenabgabe berechnet sich nach einem komplizierten Schlüssel aus einem bestimmten Prozentsatz der Bilanzsumme, abzüglich der Spareinlage von Kunden und des Eigenkapitals. Die Höhe richtet sich auch nach Größe, Geschäftsfeldern und Vernetzung der betroffenen Bank. So zahlen Investmentbanken mit riskantem Geschäft mehr als Sparkassen.

Gemischte Reaktionen

Die weitere Belastung erschwere es den Banken, dringend nötiges Eigenkapital aufzubauen, zitierte die Zeitung einen Sprecher des Bundesverbands deutscher Banken, der die Privatbanken vertritt. Auch der Verband Öffentlicher Banken (VÖB), der unter anderem die Landesbanken repräsentiert, kritisierte die Pläne. "Die Nacherhebungspflicht schwächt die Institute gerade in einer Situation, in der jedes positive Jahresergebnis der institutseigenen Stärkung der Finanz- und Ertragslage dienen sollte", sagte Hauptgeschäftsführer Karl-Heinz Boos der Zeitung.

Dagegen begrüßten der Verband der Sparkassen sowie der Verband der genossenschaftlichen Institute (BVR) die Nachzahlungspflicht. "Das wäre eine Gleichbehandlung von volatilen und nachhaltigen Geschäftsmodellen", sagte Heinz-Jürgen Tischbein, Leiter Steuerrecht beim BVR dem Blatt.

Quelle: ntv.de, AFP

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