Wirtschaft

Gericht deutet Verurteilung an Bayern-LB-Manager zittern

Die BayernLB wirft der gesamten Führungsriege um Ex-Finanzchef Michael Kemmer (im Bild) und Ex-Bankchef Werner Schmidt grobe Pflichtverletzungen bei der Übernahmepleite der Bank HGAA vor.

Die BayernLB wirft der gesamten Führungsriege um Ex-Finanzchef Michael Kemmer (im Bild) und Ex-Bankchef Werner Schmidt grobe Pflichtverletzungen bei der Übernahmepleite der Bank HGAA vor.

(Foto: picture alliance / dpa)

Der gesamte Ex-Vorstand der BayernLB steht wegen der Übernahmepleite der Bank Hypo Alpe Adria vor Gericht. Die Manager zittern: Das Gericht kann sich durchaus vorstellen, einige Banker für die Schäden haftbar zu machen – und empfiehlt eine gütliche Einigung. Das hätte einen unschätzbaren Vorteil.

Zum Auftakt des Prozesses gegen acht ehemalige Vorstände der BayernLB haben die Richter den ehemaligen Top-Managern eine gütliche Einigung mit der Bank empfohlen. Zwar habe die damalige CSU-Regierung einen politischen Druck zum Kauf der österreichischen Bank Hypo Alpe Adria (HGAA) und damit zur Ausweitung der  Geschäfte der BayernLB auf Osteuropa ausgeübt. Anders als die Bank sehen die Richter nach vorläufiger Bewertung zunächst bei zwei der acht Vorstände Versäumnisse bei der missglückten Übernahme, die der BayernLB Milliardenverluste eingebrockt hatte: Dies sind aus Sicht der Richter der damalige Bankchef Schmidt sowie sein Risikovorstand Gerhard Gribkowsky, der sich derzeit auch in einem Strafprozess wegen Schmiergeldzahlungen beim Formel-1-Verkauf verantworten muss. Im weiteren Prozess könne sich die Lage aber noch anders darstellen, erklärten die Richter.

Die Richter schlugen einen Vergleich in Höhe von 25 Mio. Euro vor. Die Bank muss sich damit auf deutlich weniger Schadensersatz einstellen: Sie fordert von ihren Ex-Vorständen 200 Mio. Euro. Ein Vergleich sei geboten, weil die Klage sehr komplex sei, es in mehreren Punkten Gegenklagen gebe und die Verfahrensdauer nicht absehbar sei. Eine Einigung könne zudem für die Beschuldigten vorteilhaft sein, weil der Inhalt dieser Gespräche nicht öffentlich gemacht werde. Die Anwälte der ehemaligen Vorstände gingen aber zunächst nicht auf den Vorschlag ein.

Sollten BayernLB und die Ex-Vorstände den Vorschlag des Gerichts annehmen, würde der Justiz ein jahrelanger Prozess erspart. Beide Seiten haben einige Wochen Zeit, um über den Vergleich zu beraten. Entscheidend wird vor allem sein, ob die Versicherung der Ex-Vorstände dem Kompromiss zustimmt und die Summe zahlt. Ein Vertreter der XL Insurance sagte nach der Verhandlung: "Es ist ganz gut gelaufen." Ob die Versicherung die volle Summe übernehmen würde oder die Ex-Manager für einen Teil selbst aufkommen müssen, ließ er offen. Der nächste Verhandlungstermin ist für den 23. Oktober geplant.

"Grobe Pflichtverletzung" bei GHGAA-Kauf?

Die BayernLB wirft der ehemaligen achtköpfigen Führungsriege um  Ex-Bankchef Werner Schmidt grobe Pflichtverletzungen beim Kauf der HGAA vor. Zum Prozessauftakt erschien nur Ex-Vorstand Dieter Burgmer persönlich. Die übrigen Beschuldigten hatten sich mit Terminkonflikten entschuldigt und ließen sich von ihren Anwälten vertreten. Unter ihnen ist auch der amtierende Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Banken (BdB), Michael Kemmer, der von 2006 bis 2008 Finanzvorstand der BayernLB war.

Die früheren Vorstände der zweitgrößten deutschen Landesbank hatten die Übernahme der HGAA im Jahr 2007 beschlossen, obwohl damals schon öffentlich bekannt war, dass die Bank Probleme hatte. Nach Milliardenverlusten gab die BayernLB die HGAA im Jahr 2009 an Österreich zurück, wo sie notverstaatlicht wurde. Die Steuerzahler in Bayern hat das Debakel mehr als 3,7 Mrd. Euro gekostet. Die BayernLB wäre unter den Belastungen fast zusammengebrochen und musste mit Milliardenhilfen vom Freistaat Bayern gerettet werden.

Die Konditionen des Erwerbs seien von Anfang an unvertretbar gewesen, heißt es in der Klage. Der Kaufpreis sei völlig überteuert und die Prüfung der Bücher zu knapp gewesen, Alarmsignale seien ignoriert und Sicherungsmechanismen nicht in den Kaufvertrag eingebaut worden. Zudem seien Informationspflichten gegenüber den Kontrolleuren verletzt und ohne Ermächtigung des Verwaltungsrats gehandelt worden. Die Ex-Manager weisen jede persönliche Schuld zurück. Die Akquisition sei wegen der Finanzkrise ein Misserfolg geworden, hieß es in der Vergangenheit immer wieder.

Quelle: ntv.de, hvg/dpa/rts

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