Donnergrollen am Rüstungshimmel EADS-Chef verteidigt Fusionspläne
26.09.2012, 12:17 Uhr
Tom Enders, Vorstandsvorsitzender von EADS, nimmt im Wirtschaftsausschuss des Bundestages seinen Platz neben dem Vorsitzenden Ernst Hinsken (CSU) ein.
(Foto: picture alliance / dpa)
EADS-Chef Enders wird für sein "wichtiges Fusionsprojekt" noch viel trommeln müssen. Die Bundesregierung steht den Plänen von EADS und BAE Systems mehr als skeptisch gegenüber. Unstimmigkeiten gibt vor allem bei der Bewertung der sogenannten Goldenen Aktie.
Der Chef des Luftfahrt- und Rüstungskonzerns EADS, Tom Enders, hat die angepeilte Fusion mit dem britischen Unternehmen BAE zum weltgrößten Rüstungsunternehmen erneut verteidigt. Nach einer Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestags wies Enders auch Kritik am geplanten Beteiligungsverhältnis von 60 zu 40 mit EADS-Mehrheit zurück.
Was das geplante Wertverhältnis bei der Fusion angehe, so sei das "nicht etwas, was der Vorstandsvorsitzende mit seinem Gegenpart bei einer Tasse Bier auskegelt, sondern das ist etwas, was sehr professionell vorbereitet worden ist " Dieses Verhältnis spiegele sehr fair die Wertverhältnis zwischen diesen beiden Unternehmen wider. Nach einem Zusammenschluss sollen die EADS-Aktionäre einen Anteil von 60 Prozent halten, die Aktionäre von BAE Systems erhielten 40 Prozent. Im Wirtschaftsministerium hält man allerdings ein Verhältnis von 70 zu 30 Prozent für realistischer.
"Der Nutzen erschließt sich nicht"
Auf Einzelheiten der eineinhalbstündigen Befragung wollte Enders danach nicht eingehen. Die stellvertretende Grünen-Fraktionschefin Kerstin Andreae kritisierte im Anschluss allerdings, es seien mehr Fragen offen als beantwortet. "Der nationale Nutzen dieser Fusion erschließt sich nicht." Deshalb habe die Bundesregierung in der Sitzung auch offen gelassen, ob sie einem Zusammenschluss zustimmen würde, ergänzte Andreae. Es gehe "nicht nur um das Wie der Fusion, sondern grundsätzlich um das Ob".
Andreae äußerte sich vor Journalisten während eines Auftritts von Enders vor dem Ausschuss. Es seien Widersprüche deutlich geworden zwischen der Regierung und Enders "gerade bei der Bewertung der Goldenen Aktie", die nicht ausgeräumt werden konnten.
Nach Plänen der beiden Unternehmen sollen die Regierungen Deutschlands, Frankreichs und Großbritanniens nach der Fusion ihren Einfluss über eine sogenannte "Goldene Aktie" geltend machen können, mit denen feindliche Übernahmen verhindert werden können. Andreae berichtete: "Die Frage Staatseinfluss konnte nicht geklärt werden." Die Regierungen Deutschlands und Frankreichs äußern ernste Zweifel an diesem Plan.
Streitapfel "Goldene Aktie"
"Zwischen Frankreich und Deutschland besteht Übereinstimmung, dass die von den Unternehmen angebotene Special Share keine völlige Sicherheit bietet, da diese möglicherweise europarechtlich angreifbar ist", zitierte das "Wall Street Journal" jüngst in einem Papier des Bundeswirtschaftsministeriums. Die Länder suchen deshalb nach einem effektiveren Übernahmeschutz.
EADS-Chef Tom Enders würde es am liebsten sehen, wenn alle Staaten ihre Anteile aufgäben und stattdessen nur eine Goldene Aktie erhielten. Diese sollen ein Veto gegen feindliche Übernahmen ermöglichen. Enders sagte nach Erläuterungen im Wirtschaftsausschuss des Bundestages, dass er "natürlich gerne jederzeit mit der Bundesregierung darüber reden möchte, welche Bedenken, welche Fragen noch offen sind zu diesem wichtigen, für meinen Konzern sehr wichtigen, Fusionsprojekt".
Was sagt Brüssel dazu?
Dem EU-Recht steht die Regelung über Goldende Aktien ein Einspruchsrecht bei wichtigen Konzernentscheidungen zu regeln, zunächst einmal nicht entgegen. Nach europäischem Recht sind Goldene Aktien für die Rüstungssparte erlaubt, wenn es darum geht, nationale Sicherheitsinteressen zu wahren. Ob dies für EADS und BAE auch infrage komme, ist nach Informationen aus der Behörde allerdings noch offen.
Die EU-Kommission will seit Jahren den staatlichen Einfluss auf private Unternehmen eindämmen. So hat sie mehrfach gegen Goldene Aktien vor dem Europäischen Gerichtshof geklagt. Auch beim VW-Gesetz, das dem Land Niedersachsen ein Vetorecht sichert, hatte die EU-Kommission im März Klage gegen Deutschland eingereicht.
Quelle: ntv.de, ddi/dpa