Brüssel überrascht von ZöllenEU weist Trumps Zwangsarbeits-Vorwürfe entschieden zurück

Mit einer abenteuerlichen Begründung nutzt US-Präsident Donald Trump einen alten Paragrafen, um nach einer Niederlage vor dem Obersten Gerichtshof sein Lieblingsthema Zölle wieder voranzutreiben. Die EU ist darauf nicht vorbereitet.
Die Europäische Union hat die Begründung der USA für neue Zölle auf Waren aus der EU kritisiert und Aufklärung gefordert. Dies sei eine "negative Überraschung", sagte die EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas am Rande eines Asean-Treffens in Manila. Die Vorwürfe, die EU gehe nicht ausreichend gegen Zwangsarbeit vor, seien unbegründet. "Das kann man für die Europäische Union nicht sagen", erklärte Kallas.
Die Regierung von US-Präsident Donald Trump hatte zuvor neue Zölle von zehn und 12,5 Prozent auf Waren aus 60 Partnerländern verhängt, darunter auch für Güter aus der EU. Als Grund nannte sie eine laxe Durchsetzung von Verboten zur Zwangsarbeit. Dem widersprach Kallas entschieden. Ein Vergleich der Arbeitsgesetze zeige die Stärke der EU. "Wir haben bezahlten Urlaub, wir haben sehr gute Arbeitsbedingungen für unsere Arbeitnehmer, also ist das nicht wirklich begründet." Auf die Frage, ob die Europäische Union mit den neuen Zöllen gerechnet habe, antwortete Kallas: "Nein, das haben wir nicht erwartet."
Kallas zufolge wird die EU nun Aufklärung von der Regierung in Washington verlangen. Die EU habe sich an die Verpflichtungen aus einem im vergangenen Jahr geschlossenen transatlantischen Handelsabkommen gehalten. "Wir hatten eine Vereinbarung mit Amerika, und wir haben uns an diese Vereinbarung gehalten", sagte sie. "Deshalb ist es eine negative Überraschung, dass diese Vereinbarung nicht eingehalten wird."
Die Zölle sind der jüngste Versuch von Präsident Trump, seine Wahlkampfankündigung eines nahezu weltweiten Zolls wiederherzustellen. Zuvor hatte der Oberste Gerichtshof der USA die von ihm im Rahmen von Notstandsbefugnissen verhängten "reziproken" Zölle gekippt. Trump ist das enorme US-Handelsdefizit ein Dorn im Auge.
Die neuen Zölle basieren auf einem Handelsgesetz aus dem Jahr 1974. Paragraf 301 erlaubt es der Regierung demnach, bei nachweislich "ungerechtfertigten, unangemessenen oder diskriminierenden" Handelspraktiken aktiv zu werden.