Grünes Licht für Draghi EuGH: EZB-Anleihekäufe sind rechtmäßig
11.12.2018, 09:48 Uhr
EZB-Chef Mario Draghi kann Aufatmen: Unter seiner Verantwortung blähte die Zentralbank ihre Bilanz durch die Anleihenkäufe in nie gekannten Ausmaßen auf.
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Die umstrittenen Anleihekäufe der Europäische Zentralbank gehen laut Urteil des obersten EU-Gerichts in Ordnung. Die EZB verstoße damit nicht gegen das Verbot der Staatsfinanzierung und nicht gegen ihr Mandat, urteilt der Europäische Gerichtshof.
Europas Währungshüter verstoßen beim Ankauf von Staatsanleihen im Multimilliardenmaßstab nicht gegen Recht und Gesetz: Die Kaufprogramme der Europäischen Zentralbank (EZB) sind einem Urteil des obersten EU-Gerichts zufolge vollkommen legal. Die EZB verstoße damit nicht gegen das Verbot der Staatsfinanzierung und nicht gegen ihr Mandat, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH).
Die Luxemburger EuGH-Richter folgten damit der Empfehlung eines Gutachters, der bereits im Oktober zu dem Schluss gekommen war, dass sich EZB-Chef Mario Draghi mit den milliardenschweren Ankäufen unter seiner Verantwortung im Rahmen des Mandats der Zentralbank bewegt. Das Programm verfolge vielmehr das währungspolitische Ziel, die Deflationsgefahr abzuwenden, hieß es damals.
Der Gutachter bezog sich damit auf die zentrale Aufgabe der EZB, die Stabilität der Preise und der gesamten Währung zu gewährleisten. Die EuGH-Richter müssen der Einschätzung des Gutachters nicht folgen, in der Mehrzahl der Fälle tun sie es jedoch.
Lucke/Henkel-Klage aus Deutschland
Ausgangspunkt des Urteils waren rechtliche Bedenken aus Deutschland: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte den EuGH in dieser brisanten Frage um eine rechtliche Bewertung gebeten. Die Zentralbank hatte zur Bewältigung der Eurokrise mehrere Kaufprogramme für Wertpapiere aufgelegt, die das Ziel haben, Zinsen zu drücken und Geld leichter verfügbar zu machen. Damit sollten die Wirtschaft und die Inflation angekurbelt werden - auch um ein Abgleiten der Eurozone in eine Spirale aus sinkenden Preisen und nachlassender Wirtschaftsleistung zu verhindern.
Der EuGH hatte 2015 bereits grundsätzlich entschieden, dass der Ankauf von Staatsanleihen zulässig ist. Im aktuellen Rechtsstreit (Rechtssache C-493/17) ging es um ein Teilprogramm namens PSPP zum Erwerb von Wertpapieren des öffentlichen Sektors, das im März 2015 startete. Monat für Monat wurden dabei Staatsanleihen für zweistellige Milliardenbeträge gekauft. Mittlerweile hat die EZB weit mehr als zwei Billionen Euro investiert.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte den EuGH hier um eine rechtliche Bewertung gebeten. Aus dessen Sicht könnte das Programm das Mandat der EZB sowie Zuständigkeiten der EU-Staaten verletzen. Die Kläger um die Euro-Kritiker Bernd Lucke und Hans-Olaf Henkel kritisieren, dass die EZB durch das Kaufprogramm zum größten Gläubiger der Euro-Staaten aufgestiegen sei. Aus ihrer Sicht finanziert die EZB dadurch massiv die Staatsverschuldung. Die Kritik am Vorgehen bei der Euro-Rettung gilt als einer der Beweggründe zur Gründung der AfD.
Quelle: ntv.de, mmo/dpa