Kaviarprozess in Düsseldorf Kaufmann erhält Haftstrafe
15.12.2010, 15:37 UhrEin 55-jähriger Kaufmann hat mit der Kaviarzucht Caviar Creator in Mecklenburg-Vorpommern noch bis 2008 Anlegergelder eingeworben, obwohl die Firma bereits Ende 2005 pleite war. Hunderte Anleger verloren dadurch Geld.
Für den Millionen-Schwindel mit einer Kaviarzucht ist ein Düsseldorfer Unternehmer zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden. Das Düsseldorfer Landgericht sprach den 55-jährigen Kaufmann Frank Schaefer wegen besonders schweren Betrugs schuldig. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre Haft beantragt.
Der Verurteilte hatte mit der Kaviarzucht Caviar Creator in Mecklenburg-Vorpommern noch bis 2008 Anlegergelder eingeworben, obwohl die Firma bereits Ende 2005 pleite war. 662 deutsche Anleger verloren 13,5 Millionen Euro.
Aktionärsvertreter Moritz Wolf zeigte sich über das Urteil "entsetzt". Der tatsächliche Gesamtschaden liege bei fast 80 Millionen Euro. "Die Aktionäre sehen keinen Cent." Skandalös sei, dass nach den verschwundenen Millionen nicht gefahndet werde. Allein über seine offiziellen Chef-Bezüge habe der Kaufmann drei Millionen Euro aus dem Unternehmen gezogen.
"Unrealistische Expansionspläne"
Das Kapital von Caviar Creator sei Ende 2005 aufgebraucht gewesen, sagte Richterin Pascale Wierum. Den monatlichen Kosten von 200.000 Euro hätten "keine nennenswerten Einnahmen entgegengestanden". Dennoch habe der Kaufmann "den Eindruck eines florierenden Unternehmens vermittelt und unrealistische Expansionspläne verkündet". So habe er den Anlegern für das Jahr 2007 "bei zurückhaltender Prognose" eine Ernte von 8,5 Tonnen Kaviar in Aussicht gestellt. Tatsächlich seien es 0,7 Tonnen gewesen. Der angebliche Einstieg von Großinvestoren habe nie bevorgestanden.
Insgesamt soll die Firma Caviar Creator von 2002 an bei rund 5000 Anlegern mehr als 50 Millionen Euro Kapital eingeworben haben. Bis Ende 2005 soll das Geld auch ordnungsgemäß investiert worden sein. Strafmildernd wertete das Gericht das Geständnis des Angeklagten. Dessen Haftbefehl wurde außer Vollzug gesetzt. Er kann seine Reststrafe nach Weihnachten antreten, darf aber Deutschland nicht verlassen und nicht in seine Wahlheimat Las Vegas reisen.
Quelle: ntv.de, dpa