Teilerfolg für "Welt"-Chef Middelhoff muss zahlen
05.05.2011, 16:55 UhrDie Informationspolitik von Arcandor wird dem ehemaligen Konzernchef Middelhoff zum Verhängnis. "Welt"-Chefredakteur Peters, der Kleinaktionär ist, bekommt vor Gericht in einigen Punkten Recht. So muss Middelhoff einen für seine Verhältnisse kleinen Betrag an Peters überweisen.
Der frühere Arcandor-Chef Thomas Middelhoff muss erstmals im Zusammenhang mit der Schieflage der einstigen Karstadt-Mutter einem Kleinaktionär Schadenersatz zahlen. Middelhoff müsse dem Chefredakteur der Zeitungsgruppe "Welt", Jan-Eric Peters, 2575 Euro überweisen, urteilte die 4. Zivilkammer des Landgerichts Essen. Middelhoff habe sich "vorsätzlich sittenwidrig verhalten", sagte Richterin Jutta Lashöfer. Er gehe davon aus, dass sein Mandant in die Berufung gehen werde, sagte Middelhoffs Anwalt Jasper Hagenberg.
Middelhoff habe zumindest in Kauf genommen, dass Anleger in die Irre geführt worden seien, begründete Lashöfer das Urteil. Hintergrund für die Entscheidung der Kammer sei, dass ein Arcandor-Sprecher am frühen Morgen des 24. September 2008 erklärt habe, die damalige Beteiligung Thomas Cook werde nicht verkauft - ein Signal, auf das die Kapitalmärkte damals angesichts der angespannten Lage bei Arcandor warteten und das einen Kurssprung auslöste.
Middelhoff sei für die Äußerungen von Konzernsprecher Jörg Howe verantwortlich und habe diesen erst um 11.21 Uhr angewiesen, sich nicht weiter zu äußern, denn der Konzern habe intern bereits Möglichkeiten für einen Verkauf geprüft. Noch am Abend desselben Tages habe Arcandor dann in einer Pflichtveröffentlichung mitgeteilt, ein Verkauf der Anteile sei nicht ausgeschlossen. Die Arcandor-Aktie ging daraufhin auf Sinkflug. Peters habe den Aussagen des Pressesprechers vertraut und am Vormittag des 24. September 20.000 weitere Arcandor-Aktien erworben, die er später ebenso wie seine übrigen Arcandor-Anteile mit hohen Verlusten verkaufte, sagte die Richterin.
Klagewelle nicht erwartet
Allein aus der Transaktion vom 24. September sei Peters ein Schaden von knapp 20.000 Euro entstanden, den er nun bei Middelhoff in einem neuen Verfahren einklagen könne, sagte Anwalt Stefan ten Doornkaat. Eine Klagewelle weiterer geschädigter Anleger sieht er indes nicht auf Middelhoff zurollen. Denn jeder Kläger müsse nachweisen können, dass die Aussagen des Pressesprechers ursächlich für seine Kaufentscheidung von Arcandor-Aktien gewesen sei, sagte ten Doornkaat weiter. Dies sei nur schwer zu machen.
Das Gericht gab Peters indes nicht in allen Punkten Recht, der auf insgesamt 5078,80 Euro Schadenersatz geklagt hatte. Vorwürfe Peters' im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung bei Arcandor wies die Kammer ab. Beide Seiten können gegen das Urteil in Berufung gehen. Über diese würde dann das Oberlandesgericht in Hamm entscheiden.
Quelle: ntv.de, rts