Wirtschaft

Kronzeugen-Rabatt für Infineon Millionenstrafe für Chipkartell

Neun Chipherstellern kommen verbotene Preisabsprachen teuer zu stehen. Die EU-Kommission verhängt gegen das Kartell eine Geldstrafe von insgesamt 331 Mio. Euro. Als einziger europäischer Konzern muss Infineon rund ein Sechstel der Strafe zahlen.

Auch Infineon muss zahlen.

Auch Infineon muss zahlen.

(Foto: dpa)

Die EU-Kommission hat gegen Infineon und acht weitere Chiphersteller eine Kartellstrafe wegen illegaler Preisabsprachen über insgesamt 331 Mio. Euro verhängt. Die Unternehmen hätten von 1998 bis 2002 die Preise für DRAM-Speicherchips abgesprochen, erklärte die EU-Kommission. Infineon muss mit 56,7 Mio. Euro die zweithöchste Einzelstrafe nach dem Konkurrenten Samsung zahlen, auf den 145,7 Mio. Euro entfallen. Der US-Hersteller Micron geht straffrei aus, da er als erstes die Kartellbehörde informiert hatte.

Infineon zeigte sich erleichtert über das Ende der Kartelluntersuchung, die vor fast acht Jahren begann. "Wir begrüßen, dass es eine Entscheidung gibt und das Verfahren nun beendet ist", sagte ein Konzernsprecher. Die auf Infineon entfallende Strafe sei durch bereits gebildete Rückstellungen abgedeckt und werde das Ergebnis im laufenden Jahr nicht belasten. Infineon muss die Geldbuße für ein Geschäft bezahlen, das es nicht mehr betreibt. DRAM-Chips sind dynamische Halbleiterspeicher für PCs, Server und Workstations. Das Speicherchipgeschäft hatte der Konzern 2006 in die Tochter Qimonda ausgegliedert, die Anfang 2009 zusammenbrach.

Infineon hat ausgepackt

Beteiligt an dem Kartell waren unter anderem auch Hynix, Hitachi und Toshiba. Über ein
Netzwerk hätten die Hersteller zumeist bilateral geheime Informationen ausgetauscht und Preise abgesprochen, erklärte die Kommission. Infineon gehörte als einziges europäisches Unternehmen zu dem Kartell. Das Bußgeld des Chipherstellers wurde um 45 Prozent reduziert, weil er sich neben anderen Beteiligten nach der Aufdeckung als Kronzeuge zur Verfügung stellte. Die EU-Kommission wandte außerdem zum ersten Mal ein Vergleichsverfahren an. Die Buße wurde deshalb für alle bestraften Firmen um zehn Prozent herabgesetzt.

Durch den Vergleich soll die Prozedur des Kartellverfahrens abgekürzt werden, weil die ertappten Firmen zum Beispiel auf Akteneinsicht und eine mündliche Anhörung verzichten müssen. Bei den Chipherstellern dauerte es von der förmlichen Verfahrenseröffnung bis zur Entscheidung ein Jahr. Die Kommission hofft, künftig noch rascher entscheiden zu können. Die Unternehmen können zwar auch nach dem Vergleich noch Rechtsmittel gegen eine Entscheidung einlegen. Doch da sie durch den Vergleich ihren Rechtsverstoß und das Bußgeld anerkennen, erwartet die Kommission in Zukunft deutlich weniger Klagen.

Quelle: ntv.de, nne/rts

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