Wirtschaft

Bankergehälter sorgen für Zündstoff Schäuble und Kauder streiten

Unionsfraktionschef Kauder verlangt Eingriffsrechte des Bundes auch bei Managern unterhalb der Vorstandsebene. Seiner Meinung nach sollen Bafin oder Soffin die Gehaltsobergrenzen festlegen. Finanzminister Schäuble sträubt sich dagegen. Der CDU-Politiker will sein Ministerium nicht als Aufsichtsbehörde für die Vergütung von Bankern sehen.

Innerparteiliche Dissonanzen.

Innerparteiliche Dissonanzen.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Über die Begrenzung von Gehältern bei staatlich gestützten Banken gibt es einem Bericht zufolge Streit zwischen Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und Unionsfraktionschef Volker Kauder. Laut "Spiegel" fordert Kauder auch für Institute, die nicht komplett verstaatlicht sind, starke Eingriffsrechte des Bundes in die Verträge von Managern unterhalb der Vorstandsebene. Schäuble dagegen gehe das zu weit.

Der Fraktionschef wolle, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) oder der Bankenrettungsfonds Soffin ermächtigt werden, "angemessene Gehaltsobergrenzen aufzuerlegen", wie es in einem internen Papier heiße. Betroffen von einer solchen Regelung wären vor allem die mit staatlichen Eigenkapitalhilfen gestützte Commerzbank und die WestLB. Schäuble dagegen wolle verhindern, dass sein Ministerium als Aufsichtsbehörde letztlich über die Vergütung einzelner Banker entscheiden muss.

Bislang gilt die Obergrenze von 500.000 Euro nur für Vorstände staatlich gestützter Banken wie etwa für Commerzbank-Chef Martin Blessing. Vor allem einzelne Mitarbeiter aus dem Investmentbanking verdienen dank Bonuszahlungen aber oft mehr als die Topmanager ihrer Häuser. Dies hatte für heftige Kritik gesorgt.

Juristische Grundsatzprüfung

Finanzstaatssekretär Hartmut Koschyk hatte vergangene Woche angekündigt, bei staatlich gestützten Instituten solle die geltende Gehaltsobergrenze für Vorstandsmitglieder von 500.000 Euro auf sämtliche Bankmitarbeiter ausgeweitet werden. Darauf habe er sich mit Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger grundsätzlich verständigt, sagte der CSU-Politiker.

Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums hatte allerdings betont, noch laufe die juristische Grundsatzprüfung der Frage, inwieweit man in geltende Arbeitsverträge eingreifen könne. Eine Festlegung auf eine konkrete Deckelungssumme gebe es noch nicht.

Quelle: ntv.de, dpa

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