Wirtschaft

Porsche-Prozess Staatsanwalt will Freiheitsstrafe für Ex-Manager

Im Gerichtssaal: Holger Härter.

Im Gerichtssaal: Holger Härter.

(Foto: picture alliance / dpa)

Um an Geld für die VW-Übernahme zu kommen, soll ein Porsche-Vorstand Zahlen geschönt haben. Die Staatsanwaltschaft fordert in ihrem Plädoyer eine Gefängnisstrafe. Diese solle aber zur Bewährung ausgesetzt werden.

Im Prozess gegen den ehemaligen Finanzchef der Porsche Holding, Holger Härter, hat die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von nicht weniger als einem Jahr wegen Kreditbetrugs gefordert. Eine Geldstrafe komme bei der vorsätzlich begangenen Tat nicht in Betracht, sagte Oberstaatsanwalt Hans Richter vor dem Stuttgarter Landgericht nach rund achtmonatiger Verhandlungsdauer in seinem Plädoyer.

Härters Strafe soll zur Bewährung ausgesetzt werden, als Auflage soll er zudem eine Million Euro zahlen. Für den mitangeklagten Porsche-Finanzmanager forderte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe in Höhe von 225.000 Euro. Ende November war ein weiterer Mitangeklagter gegen eine Geldauflage 75.000 Euro aus dem Verfahren entlassen worden.

Im Zuge der Übernahmeschlacht zwischen der Porsche-Dachgesellschaft und Volkswagen war die französische Bank BNP Paribas im Frühjahr 2009 an der Anschlussfinanzierung eines dringend benötigten 10-Milliarden-Euro-Kredits beteiligt. In einer schriftlichen Erklärung sollen Härter und sein mitangeklagter Manager falsche Angaben über die Finanzlage im Konzern gemacht haben.

Es sei unbestritten, dass der Liquiditätsbedarf zur Übernahme von VW höher gewesen sei, als von den Managern angegeben, sagte ein Vertreter der Staatsanwaltschaft. Die Angaben seien für die Kreditentscheidung erheblich gewesen. Dass die Bank keinen Schaden genommen habe, könne nicht strafmildernd ausgelegt werden, sagte Richter. Die Angeklagten hätten das höhere Gut einer funktionierenden Kreditwirtschaft beeinträchtigt.

Eine wesentliche Frage in dem Prozess war, wie wichtig die schriftliche Erklärung für die Kreditentscheidung war. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft ist die endgültige Entscheidung über den Kredit erst nach dem Schreiben gefallen.

Zeitweise mutete die Verhandlung wie ein Lehrstück in Betriebswirtschaftslehre an, weil sich die Parteien um die Definition von Begriffen wie Nettoliquidität stritten. Härter sagte im Verlauf des Verfahrens, die Bank habe Porsches Liquiditätsbedarf "betriebswirtschaftlich unsinnig definiert." Die Verteidigung forderte deshalb noch einmal vergebens die Befragung neuer Sachverständiger. Das Gericht lehnte die Anträge ab.

"Dass alle nur unfähig waren bei der BNP Paribas ist so abwegig, dass ich nicht näher darauf eingehen will", sagte Staatsanwalt Richter. Zu Gute hielt er Härter, dass er mit dem Kredit sein Unternehmen schützen wollte, das durch den Übernahmekampf in Turbulenzen geraten sei.

Der ehemalige Porsche-Vorstand hatte schon zu Beginn des Verfahrens auf Freispruch plädiert. Die Verteidigung hält ihre Plädoyers voraussichtlich beim nächsten Verhandlungstermin am 17. Mai. Ruhe hat Härter auch nach einem Urteilsspruch nicht. Die Staatsanwaltschaft hat gegen ihn und den ehemaligen Porsche-Chef Wendelin Wiedeking auch Anklage wegen Marktmanipulation erhoben.

Quelle: ntv.de, jga/dpa

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