Wirtschaft

Finanzieller Feuerlöschteich Stichwort: Bankenabgabe

Mit einer Bankenabgabe versucht die Bundesregierung das Land auf künftige Flächenbrände in der Finanzbranche vorzubereiten. Der Krisen-Obolus soll vor allem den Steuerzahler schonen, stößt bei den Banken jedoch erwartungsgemäß auf wenig Gegenliebe.

Schon die erste Rettung hat den Steuerzahler auf Jahrzehnte mit Kosten beladen: Für eine zweite Löschaktion fehlt es schlicht an Flüssigkeit.

Schon die erste Rettung hat den Steuerzahler auf Jahrzehnte mit Kosten beladen: Für eine zweite Löschaktion fehlt es schlicht an Flüssigkeit.

(Foto: REUTERS)

Die Bundesregierung will die deutschen Geldinstitute über eine Bankenabgabe zur Vorsorge für künftige Schieflagen in deren Reihen zwingen. Für Geldinstitute, deren Funktionieren für den gesamten Finanzmarkt systemrelevant ist, will sie außerdem ein spezielles Insolvenzrecht maßschneidern. Beides soll verhindern, dass im Fall einer erneuten Krise noch einmal die Steuerzahler einspringen müssen, um eine Krisen-Bank zu retten. "Es kann den öffentlichen Haushalten nicht zugemutet werden, zur Bewältigung von Bankschieflagen wie in der Vergangenheit in Vorleistung zu treten", heißt es in einem inoffiziellen Eckpunktepapier.

Das Kabinett will die Eckpunkte noch vor Ostern beschließen, ein formeller Gesetzentwurf soll im Sommer folgen. Das Gesetz soll den bislang vorliegenden Angaben zufolge aus vier Teilen bestehen: Mehr Spielraum für die Aufsicht, ein Pleite-Plan für jedes Haus, ein dauerhafter Sonderfonds für Banken und die Einrichtung einer ständigen "Finanzmarktstabilisierungsanstalt" auf Basis des Bankenrettungsfonds SoFFin.

Bankenaufsicht

Die Befugnisse der Bankenaufsicht im Vorfeld einer Insolvenz werden ausgeweitet. Sie soll systemrelevante Teile einer Bank auf einen privaten Dritten oder eine staatliche "Brückenbank" übertragen können, die für ihren Weiterbetrieb sorgen soll. Dadurch sollen Störungen des Finanzmarktes vermieden werden. Die restlichen Teile der Bank sollen dann abgewickelt werden können.

Reorganisationsverfahren

Ergänzend ist für systemrelevante Banken ein neues Verfahren vorgesehen, dass eine Sanierung auf dem Verhandlungsgweg ermöglichen soll. Es orientiert sich am heutigen Insolvenzplanverfahren, weist aber drei Besonderheiten auf:

  • Zum einen soll der Rechtsschutz "verschlankt" werden, um das Verfahren zu beschleunigen.
  • Außerdem sollen die Anteilsinhaber - Aktionäre - der Bank einbezogen werden, damit sie einen erfolgversprechenden Reorganisationsplan nicht vereiteln können.
  • Schließlich soll ein Sanierungsverfahren vorgeschaltet werden, mit dem Schieflagen durch ein frühes Eingreifen auf der Ebene der Geschäftsführung der Bank bewältigt werden können.

Bankenabgabe

Das Eckpunktepapier sieht vor, dass ein Stabilitätsfonds als Sondervermögen des Bundes errichtet wird. Es soll von der Finanzmarktstabilisierungsanstalt (FMSA) verwaltet werden, die bereits den Bankenrettungsfonds SoFFin kontrolliert. Die in dem neuen Fonds gesammelten Gelder stehen zur Finanzierung künftiger Restrukturierungs- und Abwicklungsmaßnahmen bei systemrelevanten Banken zur Verfügung.

Beitragspflichtig sind alle deutschen Kreditinstitute, Versicherungen bleiben außen vor. Der Beitrag der Banken orientiert sich am jeweiligen systemischen Risiko, insbesondere an ihrer Größe und internationalen Vernetzung. Der grobe Maßstab soll die Bilanzsumme minus Eigenkapital und Einlagen sein.

Nach Angaben von Finanzminister Wolfgang Schäuble soll der Fonds rund eine Milliarde Euro im Jahr kassieren. Einem Bericht der "Stuttgarter Zeitung" zufolge werden private Großbanken rund 700 Mio. Euro beisteuern, 250 Mio. Euro kommen von den öffentlich-rechtlichen Landesbanken, weitere 200 Mio. Euro von kleineren Privat- und Spezialbanken. Auf Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken würden 50 bis 70 Mio. Euro zukommen. Das ergäbe eine Gesamtsumme von 1,2 Mrd. Euro.

Die Rolle der FMSA

Die FMSA soll nicht nur den Stabilitätsfonds verwalten, sondern auch die Restrukturierungsmaßnahmen überwachen. Dadurch wird die bisher zeitlich befristete Behörde zu einer Dauereinrichtung, die eine zentrale Rolle bei der Vermeidung künftiger Finanzkrisen übernehmen soll. Wie die FMSA mit der Bankenaufsicht verzahnt wird, ist noch unklar. Die Koalition will die Aufsicht bei der Bundesbank konzentrieren. Die Union will die FMSA unter dem Dach einer Bundesbank-Holding ansiedeln.

Quelle: ntv.de, rts

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