Gutachten zum Zeitpunkt der ZahlungsunfähigkeitWar Windreich überfällig?

Ein "Gutachtenentwurf" des Insolvenzverwalters wirft ein Schlaglicht auf die Finanzmisere der Nummer eins bei Offshore-Windparks in Deutschland. Windreich könnte schon vor Jahren zahlungsunfähig gewesen sein. Der Unternehmensgründer dementiert.
Der insolvente Windparkbetreiber Windreich ist einem Zeitungsbericht zufolge möglicherweise schon vor mehr als zwei Jahren zahlungsunfähig gewesen. In einem Gutachtenentwurf des Insolvenzverwalters Holger Blümle heiße es, die Firma sei "spätestens im Oktober 2011" nicht mehr zahlungsfähig gewesen, berichtete die "Süddeutsche Zeitung".
Nur eine Brückenfinanzierung und das Stillhalten der Finanzierer habe Windreich am Leben gehalten. Das Unternehmen meldete schließlich im Herbst 2013 Insolvenz an. Die Unterlagen, auf die sich die Zeitung beruft, stammen dem Bericht zufolge vom Jahresende 2013.
Insolvenzverwalter Blümle sagte dem Blatt, der entsprechende Teil des Gutachtens sei vorläufig, "da die genauen Berechnungen zum tatsächlichen Eintritt der Zahlungsunfähigkeit noch nicht abgeschlossen sind".
Ein Sprecher der Kanzlei Schultze & Braun, für die Blümle tätig ist, sagte der Zeitung, die Prüfung laufe noch. "Da sich mit der Frage, wann genau die Zahlungsfähigkeit eingetreten ist, möglicherweise strafrechtliche Folgen für die Geschäftsführung ergeben, können wir uns hierzu öffentlich zum jetzigen Zeitpunkt nicht festlegen", sagte der Sprecher.
Unternehmensgründer Willi Balz widersprach der Darstellung in dem Gutachtenentwurf. "Wir waren zu keiner Zeit zahlungsunfähig", sagte er der "Süddeutschen Zeitung". Windreich hatte über Anleihen Windparks gebaut, unter anderem vor der Nordseeinsel Borkum. Seit Dezember wird das Unternehmen abgewickelt.