Der Börsen-Tag

Der Börsen-Tag Lufthansa-Aktie ignoriert Karlsruhe

Was tun, wenn es im Unternehmen mehr als eine Gewerkschaft gibt? Das Urteil zum Tarifeinheitsgesetz spielt indirekt auch im Cockpit einer A380 der Lufthansa eine gewisse Rolle.

Was tun, wenn es im Unternehmen mehr als eine Gewerkschaft gibt? Das Urteil zum Tarifeinheitsgesetz spielt indirekt auch im Cockpit einer A380 der Lufthansa eine gewisse Rolle.

(Foto: picture alliance / Daniel Reinha)

Die Entscheidung ist durch, die Aktien der Lufthansa zeigen sich unbewegt: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat das umstrittene Tarifeinheitsgesetz weitgehend gebilligt.

  • Das Tarifeinheitsgesetz gilt seit zwei Jahren und regelt die Machtverhältnisse in Unternehmen mit mehreren Gewerkschaften. Die Lufthansa ist davon beispielhaft betroffen.
  • Konkret legt das Tarifeinheitsgesetz fest, dass in einer solchen Situation nur die Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern im Betrieb Tarifverträge mit dem Arbeitgeber abschließen kann.
  • Spartengewerkschaften wie der Marburger Bund (Ärzte), Ufo (Flugbegleiter) und Cockpit (Piloten) sowie die große Arbeitnehmerorganisation Verdi hielten die Regel für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und klagten deshalb in Karlsruhe.
Lufthansa
Lufthansa 7,44

Der juristische Vorstoß der insgesamt fünf Kläger wurde nun von den Richtern abgewiesen. Allerdings muss der Gesetzgeber den Schutz kleiner Spartengewerkschaften nachbessern, damit deren Interessen "nicht einseitig vernachlässigt" und dem Gesetz "Schärfen genommen werden", heißt es in dem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichtem Urteil. Mehr dazu finden Sie hier.

Der Aktienkurs der Lufthansa notieren am späten Vormittag wenig veränderte 0,3 Prozent im Plus bei 20,48 Euro.

Quelle: ntv.de, mmo/AFP/rts

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