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Directors Dealing Auf Insider setzen

Der Vorstand verkauft Aktien des eigenen Unternehmens – und die Börse reagiert. Der Aufsichtsrat ordert Papiere der eigenen Firma. Und die Börse reagiert. Directors Dealing heißt die legale Variante der Insidergeschäfte. Denn die Deals der Direktoren, also der Vorstände und Aufsichtsräte, sind meldepflichtig und können frei und kostenlos von jedem eingesehen werden.

Die Finanzaufsichtsbehörden der Länder, in den USA die SEC, in Deutschland die Bafin, veröffentlichen die Deals auf ihrer Website.

In der täglichen Praxis verlassen sich die Finanzexperten nicht auf einen Deal. Sondern auf den Querschnitt aller Geschäfte von Insidern. Ein Eldorado für Statistiker. Alles wird bewertet: Vom Volumen des Deals bis hin zur Stellung des Insiders im Unternehmen.

In den USA wird Directors Dealing längst dazu genutzt, den gesamten Markt zu bewerten. Denn die Erfahrung lehrte: Auch für die großen Trendwenden an den Börsen hat der Direktor oft das bessere Gespür.

Quelle: ntv.de

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