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Abgeltungssteuer Folgen für Zertifikate

Zum 01. Januar 2009 wird sie nun endlich kommen: die Abgeltungssteuer! In den vergangenen Jahren wurde sie wiederholt angekündigt, aber letztlich doch immer wieder verschoben. Doch nun ist es endgültig: Unabhängig von Haltefristen werden Gewinne in Wertpapiergeschäften bei der Realisierung dieser einer Pauschalsteuer von 25% (zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) unterlegt.

Wir könnten an dieser Stelle das hohe Lied der Wehklagen über den Sinn, die Höhe und die Übergangsfristen einer solchen Steuer Änderung anstimmen. Aber all das Gejammer wird nichts ändern, also befassen wir uns mit den Fakten: 1. Es gibt zukünftig keinen Zeitraum mehr, ab dem Gewinne steuerfrei vereinnahmt werden können (bisher 1 Jahr), 2. Es gilt ein Pauschalsteuersatz von 25%, 3. Das Halbeinkünfteverfahren entfällt, 4. Anleger, deren persönlicher Steuersatz unter dieser Pauschalsteuer liegt, können mittels Veranlagung in einer so genannten Günstigerprüfung ihren persönlichen Steuersatz geltend machen, 5. Verluste aus Kapitalvermögen können gegen Gewinne aus Kapitalvermögen verrechnet werden (Ausnahme: Verluste aus Aktiengeschäften können nur gegen Gewinne aus Aktien verrechnet werden!) und 6. Es gelten verschiedene Übergangsfristen für die verschiedenen Formen von Wertpapieren!

Neuregelung bei Zertifikaten

Insbesondere die verschiedenen Übergangsfristen haben es für die Zertifikate-Branche in sich und müssen schon heute bei der Anlageentscheidung berücksichtigt werden. Aktuell findet im Finanzausschuss eine Anhörung zum Jahressteuergesetz statt, die Unklarheiten ausräumen und u.U. auch noch Korrekturen ermöglichen kann. Damit sind alle obigen Aussagen natürlich nur unter Vorbehalt zu machen. Und dabei sollte doch in Zukunft alles viel einfacher und transparenter werden.

Die Neuregelung ist bei Zertifikaten grundsätzlich anwendbar auf alle Kapitalerträge, die nach dem 30. Juni 2009 zufließen. Einzige Ausnahme stellen entsprechende Käufe vor dem 15. März 2007 dar! Für Aktien und Investmentanteile gilt dagegen bei allen Käufen bis zum 30.12.2008 die heutige Regelung der Spekulationsfrist. Daraus ergibt sich ein steuerlicher Vorteil für Aktien und Fonds beim Zufluss von Kapitalerträgen, also der Realisierung des Gewinns, am 01.07.2009 oder später bei entsprechendem Kauf noch vor dem 01.01.2009 und einer Haltefrist von mindestens 12 Monaten. Und das kann schon heute Einfluss auf Ihre Anlageentscheidung haben.

Nun kann sich ein Investor aber wohl kaum schon zum Zeitpunkt der Anlage mit dem möglichen Termin des Verkaufs befassen. Dieser kann nur von den dann aktuellen Märkten bestimmt werden. Damit besteht aber die Möglichkeit einer Veräußerung der Kapitalanlage eben in diesem unterschiedlichen Übergangszeitraum. Dieses trifft insbesondere bei Index Zertifikaten zu, die alternativ auch in Form eines ETF`s erfolgen können – ja nunmehr aus steuerlicher Sicht erfolgen müssen. Doch Vorsicht: Richtigerweise müssen natürlich alle Kosten (Ausgabeaufschläge und Management Fees, aber auch handelbare Spreads) bei der Anlageentscheidung berücksichtigt werden. Diese dürfen den steuerlichen Vorteil natürlich nicht übersteigen!

Für die Masse der Zertifikate wie Bonus und Discount dagegen gibt es keine Anlage Alternative. Weder Fonds noch Aktie zahlen beispielsweise eine Seitwärtsrendite oder stellen einen Teilschutz des Kapitals mittels Barrieren dar. Auch hier zahlt der Anleger die Zeche, nur diesmal nicht an die Kapitalanlagegesellschaft, sondern an den Staat. Mindestens aber sollte der Anleger hier die Fälligkeit des einzelnen Zertifikats mit Sorgfalt auswählen. Unser Tip: wählen Sie Laufzeiten bis ins erste Halbjahr 2009. Zwar sind aufgrund der Optionskomponenten beispielsweise Discount Zertifikate mit kürzeren Laufzeiten mit höheren annualisierten Seitwärtsrenditen ausgestattet. Jedoch stellt sich sonst in einem Jahr die Frage der Wiederanlage, und dann befinden wir uns schon in dem benachteiligten Übergangszeitraum!

Alternative: Zertifikate-Fonds

Und noch eine Alternative drängt sich für Zertifikate Anleger auf: Zertifikate Fonds! Sie ermöglichen die Investition in Zertifikaten im Mantel des Sondervermögens und damit der weitest möglichen Übergangsregelung. Die Transaktionen im Sondervermögen sind dabei erst einmal steuerfrei. Erst beim Verkauf der entsprechenden Fondsanteile fällt dann die Abgeltungssteuer an. Daraus entsteht für den Kunden ein nicht unerheblicher Liquiditätsvorteil und in der Folge – wir unterstellen eine positive Performance – quasi ein Zinseszins Effekt. Das wirkt sich auf die Kursentwicklung des Sondervermögens natürlich positiv aus. Solche Zertifikatefonds sind durchaus etabliert und weisen attraktive Größen auf. Die einzelne Anlageentscheidung wird dabei natürlich dem Fondsmanager überlassen. Die recht unterschiedliche Performance belegt, wie gründlich die Auswahl des richtigen Fonds getroffen werden muß! Die heute überwiegend in Luxemburg emittierten Managed Accounts, verpackt im Mantel eines Investmentanteils arbeiten nach dem gleichen Prinzip. Fraglich ist, ob solche Strukturen nicht doch noch vom Gesetzgeber geahndet werden. Genau diese Denkansätze waren es nämlich, die bei der Besteuerung von Zertifikaten zu anderen Übergangsfristen führten.

Wichtiger Hinweis: Die vorstehend getroffenen steuerlichen Aussagen sind nicht als Garantie für den Eintritt der dargestellten steuerlichen Folgen zu verstehen. Sie beruhen auf der ersten Durchsicht des am 06.07.2007 vom Bundesrat verabschiedeten Entwurfs eines Gesetzes zur Unternehmenssteuerreform 2008. Das Anwendungsschreiben der Finanzverwaltung zu diesem Gesetzentwurf liegt ebenso wenig vor wie Rechtsprechung. Dabei ist nicht ausgeschlossen, dass man in Einzelheiten auch noch zu anderen Ansichten kommt. Wir empfehlen die Einschaltung ihres steuerlichen Beraters, insbesondere soweit es um zukünftige Erkenntnisse zur Abgeltungssteuer geht. Die Aussagen dienen lediglich der allgemeinen Information. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben kann aus den oben genannten Gründen keine Haftung übernommen werden.

Quelle: ntv.de

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