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Abgeltungssteuer Richtig handeln

Von Christopher Maaß, Bankhaus Sal. Oppenheim

Zum 1. Januar 2009 tritt die Abgeltungsteuer in Kraft; Banken müssen 25 Prozent der Kapitalerträge ihrer Kunden pauschal an den Fiskus abführen. Für Zertifikate gilt eine Übergangsregelung: Erträge aus Papieren, die vor dem 15. März 2007 gekauft wurden, sind auch bei Verkauf nach dem 30. Juni 2009 steuerfrei. Für Papiere, die nach dem 15. März 2007 gekauft wurden, gilt: Verkaufen Anleger sie bis zum 30. Juni 2009 und haben sie sie zuvor mindestens für die Spekulationsfrist von einem Jahr gehalten, fallen ebenfalls keine Steuern an. Ein Verkauf danach ist abgeltungsteuerpflichtig.

Die geänderte Besteuerung ist zum Beispiel für Aktienanleihen-Anleger interessant. Bislang gelten Anleihen nämlich als Finanzinnovationen; die Kupons sind mit dem individuellen Einkommenssteuersatz zu versteuern. Liegt dieser aber höher als 25 Prozent, so bedeutet die pauschale Abgeltungssteuer einen Vorteil gegenüber der alten Regelung.

Damit Anleger von der neuen Regelung profitieren können, bieten verschiedenen Emittenten Aktienanleihen an, deren Zinskupon erst im Jahr 2009 fällig wird. Dieser Kupon ist den Anlegern in jedem Fall sicher und wird am Ende der Laufzeit ausgezahlt. Die Rückzahlung des Nominalbetrages der Anleihe richtet sich dagegen nach der Performance des Basiswerts zum Bewertungstag. Notiert die Aktie des Basiswerts dann auf oder über dem Basispreis vom Emissionsdatum, erhält der Anleger den Nominalbetrag vollständig zurück. Notiert die Aktie unter dem Basispreis, mindert sich entsprechend die Rückzahlung des Nominalbetrages. Dennoch erleiden die Investoren damit noch keinen Verlust. Denn mit dem sicheren Kupon wird das Risiko durch einen sinkenden Kurs abgefedert. In die Verlustzone rutschen die Anleger mit ihrem Investment erst dann, wenn der Verlust aus der Rückzahlung der Aktie größer ausfällt als der Kupon.

Eine Möglichkeit für Investoren, die Übergangsregelung bei Zertifikaten zu nutzen, sind Papiere mit einer kurzen Laufzeit bis zum 30. Juni 2009. Attraktive Renditen – auch bei Seitwärtsmärkten und sogar leicht fallenden Kursen – bieten beispielsweise PROTECT-Bonus-Cap-Zertifikate. Als Basiswert für die Papiere kann sowohl ein Index als auch eine Aktie fungieren. Bewegt sich der Basiswert während der gesamten Laufzeit über einer vorher festgelegten Schwelle, dem PROTECT-Level, so erhalten die Anleger bei Fälligkeit des Zertifikats auf jeden Fall den Bonus-Level ausgezahlt. An Kursanstiegen über den Bonus hinaus nehmen Investoren aber nur bis zu einer Obergrenze (Cap) teil. Im Gegenzug für diese Beschränkung der Partizipation statten die Emittenten die Papiere meist mit großzügigeren PROTECT-Schwellen aus. Wird der Risikopuffer dennoch berührt oder durchbrochen, ist die Rückzahlung des Zertifikats direkt an die Performance des Basiswerts gekoppelt. In diesem Falle bleibt dem Anleger immer noch die Chance auf eine Kurserholung. Die Beschränkung der Erträge auf den Höchstbetrag gilt aber auch in diesem Fall. Die Chance auf unbegrenzte Gewinne geben Anleger also mit PROTECT-Bonus-Cap-Zertifikaten ab. Dafür bekommen sie eine komfortable Absicherung des Bonuslevels, der bei Laufzeitende vor dem 30. Juni 2009 nicht einmal versteuert werden muss.

Anleger können über diese Beispiele hinaus mit einer ganzen Reihe von Produkten von den neuen steuerlichen Regelungen profitieren. Wichtig ist, die Besonderheiten zu kennen und auf die richtigen Produkte und Laufzeiten zu setzen.

Quelle: ntv.de

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