Lehman-Pleite Letzte Hoffnung für Anleger
14.08.2009, 10:40 Uhr
(Foto: REUTERS)
Spätestens seit der Pleite der merikanischen Investmentbank Lehman Brothers ist es inzwischen nahezu jedem bekannt: Zertifikate sind Inhaberschuldverschreibungen. Fällt der Emittent aus, ist das Zertifikat so gut wie wertlos. Ob nun jedoch alle Lehman-Anleger tatsächlich völlig leer ausgehen, ist allerdings noch nicht entschieden. Die Fristen laufen nämlich noch.
Generell sind für die Mehrheit der Lehman-Geschädigten zwei Insolvenzverfahren bedeutsam – die in den Niederlanden und in den USA. „Das zuständige New Yorker Insolvenzgericht hat nun die Fristen bekannt gegeben, innerhalb derer die Inhaber von Lehman-Zertifikaten ihre Forderungen in den USA anmelden müssen“, teilt der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) mit. Das bedeutet, dass die Anleger aufpassen müssen, dass sie alle Fristen einhalten, um ihre Ansprüche geltend machen zu können.
„Grundsätzlich können die Betroffenen bis zum 22. September 2009 ihre Forderungen anmelden“, erläutern die Experten des VZBV. Eine längere Frist bestehe für Zertifikate, die von der niederländischen Tochtergesellschaft Lehman Brothers Treasury (LBT) emittiert wurden und in der Lehman Programs Securities List aufgeführt seien.
In Deutschland ist nach Angabe der Verbraucherzentralen in fast allen Fällen die LBT die Emittentin gewesen. Generell sollten jedoch alle Anleger von Lehman-Zertifikaten prüfen, von wem ihr Zertifikat emittiert und von wem es garantiert wurde. „Wurde das Zertifikat von der niederländischen Tochtergesellschaft Lehman Brothers Treasury Company B.V. (LBT) herausgegeben, ergeben sich Ansprüche gegenüber LBT, die in dem Insolvenzverfahren in den Niederlanden angemeldet werden können.
Wurde das Zertifkat darüber hinaus von dem amerikanischen Mutterkonzern Lehman Brothers Holdings Inc. (LBH) garantiert, sollte zusätzlich eine Forderung in den USA angemeldet werden“, erläutern die Finanzexperten des VZBV.
Für die niederländische Tochtergesellschaft LBT, über die am 8. Oktober 2008 der Konkurs verhängt wurde, gilt den Angaben zufolge folgendes Verfahren: Anleger müssen ein ausgefülltes und unterzeichnetes Anspruchsformular per Post an die United States Bankruptcy Court/ Southern District of New York schicken, das dort bis zum 2. November 2009 eingegangen sein muss. Das Formular sei online verfügbar, der Leitfaden des VZBV enthalte einen entsprechenden Link. In das Formblatt müsse unter anderem eine Sperrnummer eingetragen werden. Diese müsse zuvor bei der jeweiligen Depotbank beantragt werden. Die Depotbank wiederum könne die Sperrnummer nur bis zum 23. Oktober bei den zuständigen Verwahrstellen beantragen. Auch wenn die Fristen eingehalten werden, ist das noch keine Garantie, dass die Anleger ihr gesamtes Geld zurückbekommen.
„Zu den Erfolgsaussichten, das heißt der Höhe einer möglichen Zahlung, die Zertifikateinhaber im Rahmen dieses Verfahrens erhalten werden, können seriöser Weise derzeit überhaupt keine Angaben gemacht werden“, wie der VZBV betont. Zu beachten sei, dass es sich bei den Anleihen um unbesicherte Forderungen handele, die nicht vorrangig vor anderen Verbindlichkeiten berücksichtigt würden.
Das bedeutet: Erst werden alle anderen Gläubiger bezahlt und dann erst die Zertifikate-Inhaber.
Weitere Infos und Formulare für Lehman-Geschädigte bei der VZBV.
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Quelle: ntv.de