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Insolvenzantrag gestelltBaFin schließt Weserbank

09.04.2008, 09:09 Uhr

Die Bremerhavener Weserbank muss ihre Pforten schließen. Die Finanzaufsicht BaFin erließ ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot. Außerdem stellt die Behörde einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Die Höhe der Verbindlichkeiten gegenüber den Kunden beträgt rund 24,9 Mio. Euro. Die Einlagen der Kunden sind im Rahmen des Einlagensicherungsgesetzes und -fonds geschützt.

Die Bremerhavener Weserbank muss ihre Pforten schließen. Die Finanzaufsicht BaFin hat ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen. "Außerdem hat die BaFin die Schließung des Kreditinstitutes für den Verkehr mit der Kundschaft angeordnet und der Bank untersagt, Zahlungen entgegenzunehmen, die nicht zur Tilgung von Schulden ihr gegenüber bestimmt sind." Dieses Moratorium sei notwendig, um die verbliebenen Vermögenswerte zu sichern.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nannte die Weserbank überschuldet und stellte beim Amtsgericht Bremerhaven Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

25 Mio. Verbindlichkeiten

Die Einlagen der Kunden seien im Rahmen des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes bis zu einer Obergrenze von 20.000 Euro pro Kunde geschützt, gab die BaFin bekannt. Zudem sei das Institut Mitglied des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken. Dieser Fonds übernehme die Schäden bis zur Sicherungsgrenze von 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals der Bank, in diesem Fall läge diese bei 1,832 Mio. Euro pro Kunde.

Die Weserbank ist mit einer Bilanzsumme von 120,4 Mio. Euro (Ende 2007) eine der kleineren Banken in Deutschland. Die BaFin bezifferte die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden auf knapp 25 Mio. Euro.