Personal raus, Preise rauf Bahn droht Lokführern
25.07.2007, 17:22 UhrIm Tarifkonflikt bei der Bahn wollen sich die Lokführer-Gewerkschaft GDL und die Arbeitgeber gegenseitig vor Gericht in die Knie zwingen. Die Bahn hat erneut eine einstweilige Verfügung gegen die angedrohten Streiks beantragt und droht mit Entlassungen und Fahrpreiserhöhungen. Umgekehrt beantragte die GDL beim Arbeitsgericht Frankfurt am Main wegen eines Mitarbeiterschreibens eine Einstweilige Verfügung gegen die Bahn.
"Wir müssen das tun, denn wenn sich die GDL mit ihrer Forderung nach nunmehr mindestens 31 Prozent mehr Lohn und einem Spartentarifvertrag durchsetzt, drohen Entlassungen und Fahrpreiserhöhungen", sagte Bahn-Personalvorstand Margret Suckale der "Welt". Mehr als die mit den beiden übrigen Gewerkschaften Transnet und GDBA ausgehandelten 4,5 Prozent Lohnerhöhung sei nicht drin, ohne dass über Rationalisierung und Fahrpreiserhöhungen intensiv nachgedacht werden müsse. Die Bahn will im nächsten Jahr an die Börse. Suckale bot erneut an, mit der GDL über die Qualifizierung von Lokführern zu verhandeln oder deren Eingruppierung in Tariftabellen von einem unabhängigen Experten prüfen zu lassen.
Ein Bahn-Sprecher bestätigte, dass man in der letzten Woche ein Mitarbeiterschreiben ausgesandt habe. In ihm werde den GDL-Mitgliedern erklärt, dass sie nicht von den mit den beiden anderen Gewerkschaften vereinbarten Gehaltserhöhungen und der Einmalzahlung profitierten, wenn es mit der GDL zu keinem Abschluss komme. "Wir wissen dann nicht, wer berechtigt ist, das zu erhalten."
Gegen dieses Schreiben beantragte die GDL beim Arbeitsgericht Frankfurt am Main eine einstweilige Verfügung. Das Schreiben diene "einzig und allein dem Ziel, GDLer von der Durchsetzung ihrer berechtigten Interessen abzuhalten", hieß es in einer Mitteilung der Gewerkschaft. Das sei rechtlich nicht zulässig. Der Bahn-Sprecher sagte, eventuellen Rechtsstreitigkeiten mit der GDL sehe man gelassen entgegen.
In der einstweiligen Verfügung gehe es auch darum, Drohungen gegen GDL-Mitglieder zu unterbinden, hieß es in der Mitteilung der Gewerkschaft. Die Bahn behaupte unzutreffend, dass die Arbeitskämpfe der GDL rechtswidrig seien, und habe streikenden GDL-Mitgliedern mit Abmahnungen gedroht und diese auch erteilt. Zudem sei das Fahrpersonal bei den vergangenen Streiks zu angeblichen Notdiensten eingeteilt worden, die mit der GDL nicht vereinbart worden seien. Auch das wolle man gerichtlich untersagen lassen. Die GDL hatte am Mittwoch mit der Urabstimmung über einen unbefristeten Streik begonnen. Ergebnisse sollen spätestens bis zum 6. August vorliegen. Bis dahin will die GDL auch nicht streiken.
Anfang Juli hatte das Arbeitsgericht Mainz die Warnstreiks der Lokführer per Einstweiliger Verfügung verboten, dieses Verbot jedoch am 14. Juli selbst aufgehoben. Das Gericht hatte das Verbot damit begründet, dass die GDL mit den Arbeitskampfmaßnahmen unter anderem Änderungen an einem nicht gekündigten Tarifvertrag durchsetzen wollte. Dies aber verstoße gegen die Friedenspflicht. Die GdL hatte die strittige Forderung daraufhin fallen gelassen.
Quelle: ntv.de