Mehr Rechte für Kartellamt Berlin deckelt Strompreise
25.04.2007, 11:36 UhrDie Bundesregierung hat eine Verschärfung des Kartellrechts beschlossen, um die Stromkonzerne stärker zu kontrollieren und so für sinkende Preise zu sorgen. Durch Festlegung von Höchstpreisen dürfen Anbieter von Strom, Gas oder Fernwärme künftig keine Preise mehr fordern, die "die Kosten in unangemessener Weise überschreiten".
Das Kabinett segnete am Mittwoch auch die von Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) vorgelegte Regelung für den Anschluss neuer Kraftwerke an die Stromnetze ab. Bis 2012 fertig gestellte Kraftwerke sollen bei Netzengpässen ihren Strom vorrangig einspeisen können. Die Maßnahmen sind als Kampfansage an die vier großen Versorger E.on, RWE, EnBW und Vattenfall zu verstehen, die etwa 90 Prozent der Kraftwerke in Deutschland betreiben.
Daneben will die Bundesregierung Preisdumping-Praktiken zu Lasten der kleinen und mittleren Unternehmen im Lebensmitteleinzelhandel mit einer Ausweitung des Verbots begegnen. Lebensmittel unter ihrem Einstandspreis zu verkaufen.
"Im Energiesektor sowie im Lebensmitteleinzelhandel sind Entwicklungen zu verzeichnen, durch die die unterschiedlichen Strategien marktmächtiger Unternehmen Schäden für den Wettbewerb beziehungsweise den Verbraucher drohen", beschrieb das Wirtschaftsministerium die Gründe für die Gesetzesänderung. Es gehe in beiden Bereichen um Bekämpfung von Preismissbrauch.
Hintergrund für die zeitlich befristete Verschärfung der Missbrauchsaufsicht durch das Kartellamt über die Preisbildung im Energiebereich sind die seit längerem vergleichsweise hohen Preise für Strom und Gas in Deutschland. Der Wettbewerb funktioniere auf diesem Markt nicht in ausreichendem Maße, beklagte das Wirtschaftsministerium. "Das gegenwärtige Niveau der Energiepreise ist durch die Entwicklung der Primärenergiekosten nicht hinreichend begründbar", kritisierte es im Gesetzentwurf die großen Stromkonzerne.
Am ebenfalls hoch konzentrieren Lebensmittelmarkt habe der heftige Konkurrenzkampf der großen Handelsfirmen zu einem teilweise ruinösen Preiswettbewerb geführt, zeigte das Ministeriums Wettbewerbsprobleme auf einem zweiten Markt auf. Dieser Wettbewerb werde immer häufiger durch den Verkauf von Produkten unter ihrem Einstandspreis geführt. Kleine und mittlere Firmen seien dem oft nicht mehr gewachsen. Das bestehende Verbot der Verkäufe unter Einstandspreis reiche zum Schutz der kleineren Wettbewerber nicht mehr aus. Die Untersagung soll daher auch auf gelegentliche Verkäufe von Lebensmitteln unter Einstandspreis ausgedehnt werden.
Quelle: ntv.de