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Verbot von Ausschüttungen EU bremst HSH aus

Die Europäische Kommission dürfte eine Ausschüttung von 200 Mio. Euro an stille Teilhaber durch die angeschlagene HSH Nordbank stoppen. Die Behörde verwies am Mittwoch in Brüssel auf ihre Entscheidung über Staatshilfen an die BayernLB vom Dezember. Damals hatten die Wettbewerbshüter klar gemacht, dass eine Bank, die "beträchtliche staatliche Hilfen" erhalte, keine Ausschüttungen auf Genussscheine oder stille Einlagen zahlen dürfe. So werde die Kommission auch in anderen Fällen vorgehen. Die Behörde sei mit der HSH Nordbank in Kontakt und erwarte in den kommenden Wochen eine offizielle Anmeldung. Die EU-Kommission ist die oberste Wettbewerbsaufsicht in der EU und entscheidet unter anderem über Staatshilfen.

Die HSH Nordbank erwartet für 2008 wegen der Finanzmarktkrise einen Milliardenverlust. Die Bank hatte geplant, einen Bilanzgewinn in Höhe von 200 Mio. Euro aus Rücklagen auszuweisen und an Investoren auszuschütten, um einen massiven Abzug von Einlagen bis zu zehn Mrd. Euro zu verhindern. Diese Gefahr werde vom Vorstand weiterhin gesehen, sagte eine Banksprecherin am Mittwoch in Hamburg. Die Bank hat deshalb den Sonderfonds SoFFin gebeten, vorsorglich weitere Liquiditätsgarantien bereitzustellen.

Die HSH Nordbank hat bereits 30 Mrd. Euro SoFFin-Garantien erhalten, davon jedoch erst zehn Mrd. Euro genutzt. Die restlichen Mrd. stehen unter dem Vorbehalt, dass die Parlamente von Hamburg und Schleswig-Holstein dem Rettungskonzept für die Bank zustimmen. Dieser Prozess läuft noch; die Entscheidungen sollen in der kommenden Woche fallen. Die Bedienung der stillen Einlagen und Genussscheine hatte heftige Kritik der Parlamentarier ausgelöst. Hamburg und Schleswig-Holstein sollen als Haupteigner der Bank das Institut mit einer Kapitalspritze von drei Mrd. Euro und weiteren Garantien von zehn Mrd. Euro unterstützen. Zudem hat die Bank den Abbau von 1100 Arbeitsplätzen angekündigt.

Quelle: ntv.de

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