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Unternehmensteuerreform Länder geben grünes Licht

Der Bundesrat hat endgültig grünes Licht für die Unternehmensteuerreform gegeben. Allerdings verweigerten einzelne Länder ihre Zustimmung zu der Reform, die eines der Kernvorhaben der Großen Koalition in dieser Legislaturperiode darstellt. Damit kann die Reform zum 1. Januar 2008 in Kraft treten. Die Einführung einer einheitlichen Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge aller Art, die Teil des Gesetzeswerkes ist, steht jedoch erst ein Jahr später an.

Zentrales Ziel der Unternehmensteuerreform ist es, Deutschland als Unternehmensstandort attraktiver zu machen und damit der Abwanderung von Firmen und Kapital ins Ausland entgegenzuwirken. Die durchschnittliche Steuerbelastung für Kapitalgesellschaften wird von 38,65 Prozent auf 29,83 Prozent sinken. Der Deutsche Bundestag hatte die Reform bereits Ende Mai gebilligt.

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück sagte in der Länderkammer, mit der Reform sei "ein gutes Werkstück" gelungen. Damit würden Investitionen attraktiver gemacht und Kapitalgesellschaften bei der Steuerbelastung in eine wettbewerbsfähige Position im europäischen Umfeld gebracht. Die Nettoentlastung von rund fünf Mrd. Euro sei kein "Steuergeschenk", sondern eine Investition in den Standort Deutschland.

Mit der Reform sinkt der Körperschaftsteuersatz von 25 Prozent auf 15 Prozent. Für Personenunternehmen ist eine begünstigte Gewinnthesaurierung geplant, die die Besteuerung einbehaltener Gewinne auf höchstens 30 Prozent beschränkt. Im Gegenzug zu einer ab 2009 geplanten pauschalen Abgeltungssteuer von 25 Prozent auf Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne soll das bisherige Halbeinkünfteverfahren im Regelfall wegfallen.

Zur Finanzierung soll neben einer "Zinsschranke", die den Abzug der Zinskosten von der Körperschaftsteuer begrenzt, und den Änderungen bei der Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter auch ein Wegfall des Betriebsausgabenabzugs für die Gewerbesteuer, eine Besteuerung von Funktionsverlagerungen ins Ausland und eine Streichung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter erfolgen. Ferner sind die Ausdehnung von Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer und Einschränkungen der Gestaltungsmöglichkeiten bei der Wertpapierleihe zwischen Kreditinstituten geplant.

Bundesrat segnet Zuteilungsgesetz ab

Neben der Unternehmenssteuerreform ließ der Bundesrat das "Zuteilungsgesetz" für die Vergabe von Verschmutzungs-Zertifikaten in der zweiten Handelsperiode 2008 bis 2012 passieren, trotz der Kritik am Emissionshandel. Die Länderkammer verzichtete auf die vom Saarland, sowie von Nordrhein-Westfalen (NRW) und Sachsen geforderte Anrufung des Vermittlungsausschusses. Diese Länder beklagen eine "Benachteiligung" der Braunkohle-Wirtschaft im Vergleich zur Steinkohle und befürchten eine Einnahme-Verschiebung zu Lasten der Länder und zu Gunsten des Bundes.

Das neue Zuteilungsgesetz für den Zeitraum 2008 bis 2012 schränkt für Energieversorger und energieintensive Industrie den möglichen Ausstoß an schädlichem Kohlendioxid (CO2) weiter ein. Die Wirtschaft bekommt von 2008 bis 2012 Emissionsrechte über 453 Mio. Tonnen CO2 pro Jahr. In der noch laufenden ersten Handelsperiode Frühjahr 2005 bis Ende 2007 sind es jeweils 499 Mio. Tonnen. Erstmals sollen nicht alle Zertifikate an die Energiewirtschaft und energieintensive Industrie wie Stahl, Chemie und Aluminium verschenkt, sondern 10 Prozent versteigert werden. Damit soll die Wirksamkeit des Instruments erhöht werden: Wer umweltschädlich produziert, muss teure Zertifikate zukaufen, wer modernisiert und den CO2-Ausstoß seiner Anlagen verringert, kann überschüssige Zertifikate ertragbringend verkaufen.

Quelle: ntv.de

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