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Managergehälter Zypries gegen Obergrenzen

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat ihre Absage an Einkommensobergrenzen für Manager bekräftigt. "Ich halte nichts von einer gesetzlich festgelegten Einkommensobergrenze. In einer Marktwirtschaft ist es immer noch Sache der Vertragsparteien, das Gehalt untereinander auszuhandeln", sagte sie der "Leipziger Volkszeitung".

Zugleich widersetzt sich die SPD-Politikerin Unions-Forderungen, dass künftig die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften die Verträge der Top- Manager beraten und genehmigen sollten. "Eine Versammlung mit mehreren hundert oder gar tausend Aktionären ist kaum geeignet, einen komplexen Vorstandsvergütungsvertrag in allen Details zu diskutieren und zu verabschieden", sagte sie. "Beim Aufsichtsrat ist das in der Theorie besser aufgehoben - allerdings haben die Aufsichtsräte in der Vergangenheit ihre Kompetenz oft auf einen kleinen Ausschuss übertragen. Das wollen wir abschaffen."

Die Koalitions-Arbeitsgruppe Managervergütung habe deshalb vorgeschlagen: "Der Aufsichtsrat haftet persönlich, wenn er eine unangemessen hohe Vergütung festsetzt. Außerdem wollen wir im Gesetz konkreter regeln, was angemessen ist." Die Ministerin verwies darauf, dass wesentliche Grundsätze für eine stärkere Manager-Haftung im Fall unverantwortlicher Spekulationen bereits jetzt gesetzlich geregelt seien. Nachbesserungen könnte es aber beispielsweise in Form einer Verlängerung der Verjährungsfrist von Schadensersatzforderungen geben, um diese besser einklagen zu können.

Schärfere Regeln für Managergehälter sind Thema des Koalitionsausschusses am Mittwoch. Es wird aber noch nicht mit einer Einigung zwischen SPD und Union gerechnet.

Quelle: ntv.de

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