Brust-OPKrankenkasse zahlt nicht
Wer schön sein will, muss leiden – und zahlen: Auch wer unter psychischen Problemen leidet wegen seines Körpers muss eine Brust –OP nicht von der Krankenkasse ersetzt bekommen.
Eine Krankenkasse muss die Kosten für eine Brustvergrößerung auch dann nicht übernehmen, wenn die Frau wegen ihres Körpers an psychischen Problemen leidet. Das hat das Sozialgericht Koblenz entschieden.
Die geringe Größe der weiblichen Brust sei keine behandlungsbedürftige Krankheit. Psychische Probleme könnten mit einer Psychotherapie behandelt werden, für Brustimplantate müsse die Kasse nicht aufkommen (Az: S 11 KR 467/05).
Geklagt hatte eine Versicherte, die vor dreißig Jahren Implantate erhalten hatte, weil sie wegen ihrer kleinen Brust unter psychischen Problemen litt. Die Implantate mussten jetzt entnommen werden. Die Kasse wollte zwar die Operationskosten für die Entfernung übernehmen, lehnte jedoch ab, mehr als 2000 Euro für neue Implantate zu zahlen. Die Klägerin argumentierte, in den dreißig Jahren habe sie sich an die größere Brust gewöhnt. Seitdem habe sie keine psychischen Probleme mehr gehabt. Das Gericht wies die Klage ab.