Panorama

Bundesverfassungsgericht greift durch Querulant muss Strafe zahlen

Jährlich wird das Bundesverfassungsgericht von Klagen überschwemmt. Nun verhängen die Richter wegen einer "offensichtlich unzulässigen Verfassungsbeschwerde" eine Strafgebühr.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist Hüter der deutschen Verfassung.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist Hüter der deutschen Verfassung.

(Foto: picture alliance / dpa)

Ein Kritiker der Bundespräsidentenwahl im Mai 2009 ist beim höchsten deutschen Gericht abgewiesen worden und hat auch noch ein Knöllchen kassiert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhängte gegen eine nach seiner Ansicht "offensichtlich unzulässige Verfassungsbeschwerde" eine Missbrauchsgebühr von 200 Euro, teilte das Gericht mit.

"Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, dass es an der Erfüllung seiner Aufgaben durch für jedermann erkennbar aussichtslose Verfassungsbeschwerden behindert wird und dadurch anderen Bürgern den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren kann", verkündete das höchste deutsche Gericht. Verfassungsbeschwerde können Bürger nur erheben, wenn zumindest die Möglichkeit besteht, dass sie persönlich in einem Grundrecht verletzt wurden. Die Beschwerde sei "offenkundig kein Instrument, mit dem Vorgänge im Bereich der Staatsorganisation allgemein auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft werden könnten".

Der Beschwerdeführer wollte die Aufhebung der Wahl erreichen. Seine Begründung: Daran hätten Mitglieder der Bundes- sowie der Landesregierungen und damit Angehörige der Exekutive teilgenommen. Dies verstoße gegen das Demokratie- und Gewaltenteilungsprinzip. Die Karlsruher Richter fanden jedoch: "Die Verfassungsbeschwerde ist offensichtlich unzulässig, weil der Beschwerdeführer ersichtlich nicht beschwerdebefugt ist."

Quelle: ntv.de, dpa

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