Politik

Steuerfreier Betrag schmilzt Eckrentner werden steuerpflichtig

Da nutzt alles Rechnen nichts.

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(Foto: picture alliance / dpa)

Sieben Jahre nach ihrer Einführung erreicht die Neuregelung der Rentenbesteuerung auch die sogenannten "Eckrentner". Denn die Durchschnittsrente von 1263 Euro überschreitet inzwischen den Steuerfreibetrag von 1260 Euro.

Von der Besteuerung der gesetzlichen Renten sind in diesem Jahr erstmals auch sogenannte Eckrentner betroffen. Das berichtete die "Bild"-Zeitung unter Berufung auf Daten des Bundesfinanzministeriums. Demnach beträgt die Eckrente, die einem Durchschnittsverdiener nach 45 Jahren Beitragszahlung zusteht, seit der Rentenerhöhung vom 1. Juli rund 1263 Euro. Steuerfrei ist seit diesem Jahr aber nur noch ein Rentenanteil von 1260 Euro. Ein Neurentner müsste daher den darüber hinaus gehenden Rentenanteil versteuern.

Hintergrund ist die Neuregelung der Rentenbesteuerung aus dem Jahr 2005. Während bis dahin Rentenbeiträge voll versteuert werden mussten und die Rentenzahlungen dafür später steuerfrei waren, wird seither schrittweise auf das System der nachgelagerten Besteuerung umgestellt. Derzeit sind daher für einen Neurentner bereits 64 Prozent der Renten steuerpflichtig. Ab 2025 können dann die Rentenbeiträge komplett vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden, dafür wird die spätere Rente wie Arbeitseinkommen voll besteuert.

Maßgeblich für die Besteuerung sind allerdings neben den Renten auch weitere Einkünfte zum Beispiel aus Kapitalvermögen oder Mieten. Daher waren auch bisher schon Bezieher von niedrigereren Renten dann steuerpflichtig, wenn ihr Gesamteinkommen den Grenzwert nach dem Gesetz zur Rentenbesteuerung überschritt.

Quelle: ntv.de, AFP

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